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LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Kostenfestsetzungsverfahren -Erstattungsfähigkeit Privatgutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 21.10.2016 - 93 C 1965/13
- LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16
Damit soll verhindert werden, dass eine Partei Ihre allgemeinen Unkosten oder prozessfremde Kosten auf den Gegner abzuwälzen versucht und so den Prozess verteuert (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, zitiert nach Juris Rn. 9 = MDR 2003, 413 [BGH 17.12.2002 - VI ZB 56/02] ; BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, zitiert nach Juris Rn. 6 = NJW 2006, 2415 [BGH 23.05.2006 - VI ZB 7/05] ).Die Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bestimmt sich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 a.a.O. Rn. 13;… Beschluss vom 23. Mai 20O6 a.a.O. Rn. 10;… Werner-Pastor, Der Bauprozess, 12.A. Rz. 170).
- BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16
Damit soll verhindert werden, dass eine Partei Ihre allgemeinen Unkosten oder prozessfremde Kosten auf den Gegner abzuwälzen versucht und so den Prozess verteuert (BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, zitiert nach Juris Rn. 9 = MDR 2003, 413 [BGH 17.12.2002 - VI ZB 56/02] ; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, zitiert nach Juris Rn. 6 = NJW 2006, 2415 [BGH 23.05.2006 - VI ZB 7/05] ). - OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09
Parteigutachten; Erstattungsfähigkeit
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16
Es muss als eine unabweisbarer Notwendigkeit für die Einholung des Privatgutachten vorliegen, die beispielsweise dann anzunehmen sein kann, wenn einer Partei besondere-technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen, oder es gilt ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei seiner Erläuterung sachdienliche Vorhalte zu machen ohne dazu selbst in der Lage zu sein (OLG Nürnberg, Beschluss vom 5.7.2016, 12 W 204/16 juris Tz. 10; OLG Karlsruhe VersR 2010, 232 juris Tz. 2 m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16
Es muss als eine unabweisbarer Notwendigkeit für die Einholung des Privatgutachten vorliegen, die beispielsweise dann anzunehmen sein kann, wenn einer Partei besondere-technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen, oder es gilt ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei seiner Erläuterung sachdienliche Vorhalte zu machen ohne dazu selbst in der Lage zu sein (OLG Nürnberg, Beschluss vom 5.7.2016, 12 W 204/16 juris Tz. 10; OLG Karlsruhe VersR 2010, 232 juris Tz. 2 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16
Ausnahmen bestehen nur insoweit, als das Privatgutachten prozessbezogen ist und die Sachkunde der Partei nicht ausreicht, um ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren, was z.B. auch dann in Betracht kommt, wenn die Partei in Folge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1450 Rz,9 juris). - BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13
Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit …
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16
Kosten für ein; prozessbegleitendes Privatgutachten sind in aller Regel jedoch nicht erstattungsfähig, da es Aufgabe des Gerichtes ist, die Beweiserhebung durch Einholung von gerichtlichen Sachverständigengutachten durchzuführen (BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 76/13 - r+s 2015, 42).