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   LG Wiesbaden, 29.06.2017 - 2 O 182/16   

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https://dejure.org/2017,30840
LG Wiesbaden, 29.06.2017 - 2 O 182/16 (https://dejure.org/2017,30840)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.06.2017 - 2 O 182/16 (https://dejure.org/2017,30840)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 2 O 182/16 (https://dejure.org/2017,30840)
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  • BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 131/12

    AGB eines Gaslieferungsvertrages: Wirksamkeit einer Klausel über die Zahlung des

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.06.2017 - 2 O 182/16
    Spektrum an Zahlungsmodalitäten" verfügen können sollen, durch die sie nicht unangemessen benachteiligt werden, ergibt sich allerdings, dass mit "Zahlungsmöglichkeiten" die Zahlungswege gemeint sind (s. auch BGH Urteil vom 05.06.2013, VIII ZR 131/12).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2017 - 20 U 8/17

    Energiekunden dürfen nicht zur Lastschriftzahlung gezwungen werden

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.06.2017 - 2 O 182/16
    Soweit die Beklagte die Auffassung vertritt, dem klägerseits vorgelegten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.04.2017 (l- 20 U 8/17) könne entnommen werde, dass alle Onlirie-Quellen in einer Gesamtbetrachtung zusammenzufassen seien, kann die Kammer dem nicht folgen.
  • OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den AGB eines Stromversorgers

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.06.2017 - 2 O 182/16
    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 09.12.2011 (Az.: |-19 U 38/11) beruft, so wurde in diesem Urteil auch ausgeführt, dass ein Anbieten von weiteren Zahlungsmethoden erst auf Nachfrage des Kunden nicht ausreichend i.S.d. § 41 Abs. 2S.1 EnWG sei.
  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 6 O 458/14

    Sofortüberweisung ist kein zumutbares Zahlungsmittel

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.06.2017 - 2 O 182/16
    Allerdings trifft den Unternehmer eine sekundäre Darlegungslast bzgl. der Höhe und der Zusammensetzung der anfallenden Kosten, da es sich um Tatsachen handelt, die primär seinem Wahrnehmungsbereich entspringen (s. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.06.2015, 2-6 O 458/14).
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