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LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1066; GBO § 19
Zustimmung des Bruchteilsnießbrauchers zur Übertragung des belasteten Miteigentumsanteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zustimmung des Bruchteils-Nießbrauchers zur Auflassung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 14.02.1996 - X R 106/91
Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf, …
Auszug aus LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96
Juli/August 1996 16. Steuerrecht/Einkommensteuer - Vermögensübergabe nur bei Fortführung der Wirtschaftseinheit (BFH, Urteil vom 14.2. 1996 - X R 106/91) EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a War ein Mietwohngrundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen worden und gibt der Berechtigte sein Nutzungsrecht auf, damit der Eigentümer das nunmehr lastenfreie Grundstück veräußern kann, sind im Zusammenhang hiermit vereinbarte Zahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des vormaligen Nießbrauchers zu erbringen sind, nicht als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar. - OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94
Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung
Auszug aus LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96
Nach einer etwaigen Pfändung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Eigentumsübertragung wäre der Vormerkungsberechtigte nämlich nicht ohne weiteres in der Lage, durch einen Rangrücktritt dem im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung einzutragenden Grundpfandrecht den gewollten Vorrang vor der Vormerkung bzw. vor der im Falle des § 848 Abs. 2 ZPO an ihre Stelle tretenden Sicherungshypothek zu verschaffen, vgl. hier OLG Düsseldorf MittRhNotK 1995, 357, 358 (= DNotZ 1996, 324). - BFH, 25.11.1992 - X R 34/89
Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe
Auszug aus LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96
2. Wird ein vorbehaltenes Nutzungsrecht (insbesondere ein Nießbrauch) abgelöst, ist danach zu unterscheiden, ob der Verzicht als entgeltliches Veräußerungsgeschäft oder als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zur Vorwegnahme der Erbfolge zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 25.11.1992-X R 34/89- BFHE 170, 76 = FIl 1993, 236).
- BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe …
Auszug aus LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96
Es ergibt sich lediglich die durch die zeitliche Streckung bedingte Besonderheit, daß deren Kapitalwert und - korrespondierend hiermit - deren Zinsanteil ermittelt werden müssen ( BFHE 173, 152 = MittRhNotK 1994, 357 ; BFHE 175, 212 BStBl. 111995, 47 = MittRhNotK 1995, 73 ). - BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90
Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum …
Auszug aus LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96
Es ergibt sich lediglich die durch die zeitliche Streckung bedingte Besonderheit, daß deren Kapitalwert und - korrespondierend hiermit - deren Zinsanteil ermittelt werden müssen ( BFHE 173, 152 = MittRhNotK 1994, 357 ; BFHE 175, 212 BStBl. 111995, 47 = MittRhNotK 1995, 73 ). - BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89
Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts
Auszug aus LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96
a) Handelt es sich um ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft oder zumindest um einen "veräußerungsähnlichen Vorgang", führt die Ablösung durch eine Einmalzahlung grundsätzlich zu Anschaffungskosten ( BFHE 169, 313 = BStBl. 11 1993, 484; BFHE 169, 317 = BStBl. 111993,486 = MittRhNotK 1993, 297 ). - BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96
a) Handelt es sich um ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft oder zumindest um einen "veräußerungsähnlichen Vorgang", führt die Ablösung durch eine Einmalzahlung grundsätzlich zu Anschaffungskosten ( BFHE 169, 313 = BStBl. 11 1993, 484; BFHE 169, 317 = BStBl. 111993,486 = MittRhNotK 1993, 297 ).
- LG Aachen, 05.02.1996 - 3 T 59/95
Bestimmtheit einer Reallast
15. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Zustimmung des Bruchteilsnießbrauchers zur Übertragung des belasteten Miteigentumsanteils (LG Wuppertal, Beschluß vom 2.4.1996 -6 T 187/96 - mitgeteilt von Notar Dr. Hans Herz, Remscheid) BGB § 881 Ein Rangvorbehalt bei einer Eigentumsvormerkung zugunsten von Grundpfandrechten kann mit der Bedingung eingetragen werden, daß der Erwerber die Grundpfand rechte als Bevollmächtigter des Eigentümers bestellt. - LG Köln, 15.03.1996 - 11 T 17/96
Rangvorbehalt bei Eigentumsvormerkung
15. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Zustimmung des Bruchteilsnießbrauchers zur Übertragung des belasteten Miteigentumsanteils (LG Wuppertal, Beschluß vom 2.4.1996 -6 T 187/96 - mitgeteilt von Notar Dr. Hans Herz, Remscheid) BGB § 1066 GBO § 19 Die Übertragung des mit einem Nießbrauch belasteten Miteigentumsanteils bedarf nicht der Zustimmung des Nleßbrauchers.