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   LG Wuppertal, 02.09.1987 - 8 T 20/87   

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https://dejure.org/1987,23007
LG Wuppertal, 02.09.1987 - 8 T 20/87 (https://dejure.org/1987,23007)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 02.09.1987 - 8 T 20/87 (https://dejure.org/1987,23007)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 02. September 1987 - 8 T 20/87 (https://dejure.org/1987,23007)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.12.1976 - 15 W 267/75
    Auszug aus LG Wuppertal, 02.09.1987 - 8 T 20/87
    Aus der Vorschrift des Art. 15 Abs. 1 EGBGB ist in der deutschen Rechtsprechung und Rechtslehre der Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterrechtsstatuts hergeleitet worden, der besagt, daß der gesetzliche Güterstand durch einen Wechsel der Staatsangehörigkeit nicht berührt wird (vgl. BGH FamRZ 1963, 512, 513; BayObLG FamRZ 1961, 319, 320; OLG Hamm NJW 1977, 1591, 1592; Palandt/Heldrich, 44. Aufl., Art. 15 EGBGB , Anm.1a, 2, 3a; Staudinger/Gamillscheg, 10./ 11. Aufl., Art. 15 EGBGB , Rd.-Nr. 197).
  • LG Köln, 10.04.1987 - 87 T 9/87

    Abkürzung des Vornamens in Nachfolgevermerk zulässig

    Auszug aus LG Wuppertal, 02.09.1987 - 8 T 20/87
    6. Handelsrecht/Registerrecht - Abkürzung des Vornamens in Nachfolgevermerk zulässig (LG Köln, Beschluß vom 10.4.1987 - 87 T 9/87 - mitgeteilt von Notar Hubert Kreutzwald, Bergisch Gladbach) HGB §§ 16; 22 Im Nachfolgevermerk kann der Vorname des Nachfolgers abgekürzt werden; die Aufnahme des vollen Vornamens ist nicht erforderlich.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 20 W 103/15

    Anwendung deutschen Erbrechts für in Jugoslawien geborenen Erblasser

    Hiervon ist offensichtlich auch das Landgericht Wuppertal ausgegangen (Beschluss vom 02.09.1987, 8 T 20/87, IPRspr. 1987, Nr. 54).
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