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   LG Wuppertal, 03.04.2012 - 16 S 46/11   

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https://dejure.org/2012,4464
LG Wuppertal, 03.04.2012 - 16 S 46/11 (https://dejure.org/2012,4464)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 03.04.2012 - 16 S 46/11 (https://dejure.org/2012,4464)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 03. April 2012 - 16 S 46/11 (https://dejure.org/2012,4464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung gegen Ansprüche eines Versicherungsvermittlers aus einer Vergütungsvereinbarung mit Ansprüchen gegen diesen Vermittler wegen Verletzung der Beratungspflichten und Dokumentationspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung gegen Ansprüche eines Versicherungsvermittlers aus einer Vergütungsvereinbarung mit Ansprüchen gegen diesen Vermittler wegen Verletzung der Beratungspflichten und Dokumentationspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Atlanticlux 36 -, dolo-agit-Einrede, Schadensersatzanspruch auf Befreiung von Verbindlichkeit zur Zahlung der Provision aus einer Vergütungsvereinbarung zwischen VV und VN aus Anlass der Vermittlung einer Nettopolice

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.04.2012 - 16 S 46/11
    Der Annahme einer Verletzung von Dokumentationspflichten über eine Beratung über die Besonderheiten einer Nettopolice steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichthofs zur Aufklärungspflicht von Versicherungsmaklern über die finanziellen Risiken des Maklervertrages (vgl. BGH, Urt. v. 14.06.2007 - III ZR 269/06, Juris) entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.04.2012 - 16 S 46/11
    Insoweit handelt es sich nämlich schon nicht um eine Unterlage, welche der Vorabinformation vor dem Vertragsschluss diente (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.09.2011 - 12 U 56/11, Juris).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des

    Einer weitergehenden, über die Erläuterungen im Vertragstext hinausgehenden Aufklärung über die Besonderheiten des von der bisherigen Praxis abweichenden Vergütungsmodells bedarf es dabei im Verhältnis der sich mit wechselseitigen Interessen gegenüberstehenden Vertragsparteien grundsätzlich nicht (vgl. BGH, VersR 2007, 1127, 1128 f.; Urteil vom 18. Oktober 2012 - III ZR 106/11, NJW 2012, 3718 Rn. 17, jeweils zur Vergütungsvereinbarung eines Versicherungsmaklers; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 856, 859; Reiff in Prölss/Martin aaO § 168 VVG Rn. 21; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., § 59 VVG Rn. 9; vgl. auch Dörner in Prölss/Martin aaO § 59 VVG Rn. 53; abweichend LG Saarbrücken, VersR 2013, 759, 760 f. mit kritischer Anmerkung von Reiff, VersR 2013, 762, 763; LG Wuppertal, Urteil vom 3. April 2012 - 16 S 46/11, juris Rn. 24, 26).
  • AG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 C 3979/12

    Beratungspflichten bei Vermittlung einer Nettopolice und Abschluss einer

    Damit fehlt es an einer klaren und verständlichen Information in Textform im Sinne von § 62 Abs. 1 VVG (LG Wuppertal, Urt. v. 03.04.2012, Az.: 16 S 46/11, Juris).

    Da die mit einer Nettopolice verbundene Abweichung vom Schicksalsteilungsgrundsatz eine Abweichung von dem sich aus §§ 87, 92 Abs. 4 HGB ergebenden gesetzlichen Leitbild der Art und Weise der Vergütung des Versicherungsvertreters darstellt, bestand hierüber eine Beratungs- und daran anknüpfend auch eine Dokumentationspflicht (LG Wuppertal, Urt. v. 03.04.2012, Az.: 16 S 46/11, Juris).

  • LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12

    Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines

    Zu den hiernach erkennbar bedeutsamen Umständen, über die die Insolvenzschuldnerin als Vermittler aufzuklären hatte, zählte im vorliegenden Fall, bei dem es um eine sog. "Nettopolice" und damit um eine vom allgemein Üblichen abweichende Vertragskonstruktion ging, insbesondere auch ein deutlicher Hinweis auf das Schicksal der eingezahlten Prämien und die etwaige Verpflichtung, Provisionszahlungen auch nach einer vorzeitigen Vertragskündigung weiter erbringen zu müssen (so auch LG Wuppertal, Urt. v. 3. April 2012 - 16 S 46/11).
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