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LG Wuppertal, 03.06.2005 - 6 T 328/05 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerden gegen eine Rechtspflegerentscheidung in einem Insolvenzstreit sind nicht möglich; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Rechtspflegerentscheidung in einem Insolvenzstreit
- beck.de , S. 12
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal - 44c M 24/05
- LG Wuppertal, 03.06.2005 - 6 T 328/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.2007 - IX ZB 234/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Einstellung des …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.06.2005 - 6 T 328/05
Der hier bei der Entscheidung nach § 213 Abs. 1 Satz 2 InsO mangels Zulassung infolge in § 6 InsO unzulässige Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde begegnet keinen rechtsstaatlichen Bedenken, da jedenfalls eine Rechtspflegerentscheidung stets mit der befristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG angefochten werden kann (vgl. BGH, ZinsO 2007, 263 f. zu ähnlich gelagerten Problemstellung im Hinblick auf §§ 211, 216 InsO).