Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 04.03.2005 - 2 O 189/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,40900
LG Wuppertal, 04.03.2005 - 2 O 189/04 (https://dejure.org/2005,40900)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04.03.2005 - 2 O 189/04 (https://dejure.org/2005,40900)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04. März 2005 - 2 O 189/04 (https://dejure.org/2005,40900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,40900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustehung eines Verwertungsrechts bei fehlendem Besitz an Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung; Beschränkte Geltendmachung von Rechten aus der Sicherungsabtretung gegenüber Drittschuldnern bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.2003 - IX ZR 259/02

    Rechtsstellung des absonderungsberechtigten Gläubigers einer Forderung

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2005 - 2 O 189/04
    Der BGH hat mit Urteil vom 20.02.2003 - IX ZR 81/02 , BGHZ 154, 72, entschieden, dass der Insolvenzmasse für sicherungshalber abgetretene Forderungen, die vor Insolvenzeröffnung durch Zahlung an den absonderungsberechtigten Gläubiger ausgeglichen worden sind, grundsätzlich keine Feststellungs- oder Verwertungskosten gebühren (BGH v. 20.03.2003 - IX ZR 81/02, BGHZ 154, 72, 79; bestätigt in BGH v. 20.11.2003 - IX ZR 259/02 , ZIP 2004, 42, 42).

    Im Urteil vom 20.11.2003 - IX ZR 259/02 , ZIP 2004, 42 ff., in welchem diese Rechtsprechung bestätigt wird, heißt es:.

    Diese Ausgestaltung der Rechte des Sicherungsnehmers in der Insolvenz des Sicherungsgebers schließt es aus, vor der Eröffnung des Verfahrens Forderungseinziehungen, die auch aus insolvenzrechtlicher Betrachtung rechtmäßig vorgenommen wurden, mit Blick auf die nur für die Verwertung nach Verfahrenseröffnung geltenden Regeln der §§ 170, 171 InsO den Anfechtungsregeln der §§ 129 ff. InsO zu unterwerfen" (BGH, ZIP 2004, 42, 43 f [BGH 20.11.2003 - IX ZR 259/02] ).

    Soweit solche Kosten nicht entstehen, soll der Masse folglich auch kein Anspruch auf einen Kostenbeitrag zukommen (sog. Kostenerstattungsprinzip, vgl. BGH, Urt. v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03 , ZIP 2003, 2370; v. 20.11.2003 - IX ZR 259/02 , ZIP 2004, 42, 43; v. 23.09.2004 - IX ZR 25/03 , ZIP 2005, 40, 41).

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 25/03

    Anfechtbarkeit der Inbesitznahme sicherungsübereigneter Gegenstände durch den

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2005 - 2 O 189/04
    Dies hat der BGH mit Urteil v. 23.09.2004 - IX ZR 25/03 , ZIP 2005, 40, bekräftigt.

    In den Entscheidungsgründen heißt es: "Die Erwägungen des Senats ... finden ihren Ausgangspunkt nicht in den Unterschieden zwischen Verwertungs- und Feststellungspauschale oder zwischen Absonderungsrechten an Forderungen und beweglichen Gegenständen, sondern dem Verwertungszeitpunkt der vom Absonderungsrecht betroffenen Gegenstände und dem Fehlen einer Gläubigerbenachteiligung i.S.d. § 129 InsO " ( BGH v. 23.09.2004 - IX ZR 25/03 , ZIP 2005, 40, 41).

    Soweit solche Kosten nicht entstehen, soll der Masse folglich auch kein Anspruch auf einen Kostenbeitrag zukommen (sog. Kostenerstattungsprinzip, vgl. BGH, Urt. v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03 , ZIP 2003, 2370; v. 20.11.2003 - IX ZR 259/02 , ZIP 2004, 42, 43; v. 23.09.2004 - IX ZR 25/03 , ZIP 2005, 40, 41).

  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 81/02

    Kosten der Feststellung vor oder nach Insolvenzeröffnung getilgter,

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2005 - 2 O 189/04
    Der BGH hat mit Urteil vom 20.02.2003 - IX ZR 81/02 , BGHZ 154, 72, entschieden, dass der Insolvenzmasse für sicherungshalber abgetretene Forderungen, die vor Insolvenzeröffnung durch Zahlung an den absonderungsberechtigten Gläubiger ausgeglichen worden sind, grundsätzlich keine Feststellungs- oder Verwertungskosten gebühren (BGH v. 20.03.2003 - IX ZR 81/02, BGHZ 154, 72, 79; bestätigt in BGH v. 20.11.2003 - IX ZR 259/02 , ZIP 2004, 42, 42).

    Mit Urteil vom 20.02.2003 - IX ZR 81/02 , BGHZ 154, 72 ff., hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Masse gleichwohl die Feststellungspauschale gem. § 171 Abs. 1 InsO für solche sicherungshalber abgetretenen Forderungen gebührt, welche erst nach Insolvenzeröffnung durch Zahlung an den absonderungsberechtigten Gläubiger getilgt worden sind (BGHZ 154, 72, 76 f.).

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2005 - 2 O 189/04
    Soweit solche Kosten nicht entstehen, soll der Masse folglich auch kein Anspruch auf einen Kostenbeitrag zukommen (sog. Kostenerstattungsprinzip, vgl. BGH, Urt. v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03 , ZIP 2003, 2370; v. 20.11.2003 - IX ZR 259/02 , ZIP 2004, 42, 43; v. 23.09.2004 - IX ZR 25/03 , ZIP 2005, 40, 41).

    Die Masse hat keinen Anspruch darauf, dass Absonderungsrechte (nur) bestehen bleiben, damit deren Feststellung und Verwertung im Insolvenzverfahren Kosten verursachen, die durch Zahlung einer Feststellungs- und Verwertungskostenpauschale nach §§ 170 171 InsO ausgeglichen werden müssen ( BGH, Urt. v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03 , ZIP 2003, 2370).

  • BFH, 21.07.1994 - V R 114/91

    Eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber unter Verzicht auf sein

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2005 - 2 O 189/04
    Die Umsatzsteuer ist als Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. Nr. 1 InsO von dem Insolvenzverwalter an das Finanzamt abzuführen (BFH ZIP 1994, 1705 [BFH 21.07.1994 - V R 114/91] ; BFH ZIP 1987, 1134 [BFH 04.06.1987 - V R 57/79] ; Heidelberger Kommentar/Landfermann, InsO, 3. Aufl. 2003, § 171 Rn. 8).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 57/79

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut; Umsatzsteuer aus

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2005 - 2 O 189/04
    Die Umsatzsteuer ist als Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. Nr. 1 InsO von dem Insolvenzverwalter an das Finanzamt abzuführen (BFH ZIP 1994, 1705 [BFH 21.07.1994 - V R 114/91] ; BFH ZIP 1987, 1134 [BFH 04.06.1987 - V R 57/79] ; Heidelberger Kommentar/Landfermann, InsO, 3. Aufl. 2003, § 171 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 32/09

    Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in

    Die Klägerin versuchte in den Jahren 2004 und 2007 vergeblich, für eine Klage mit den im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Anträgen Prozesskostenhilfe zu erhalten (LG Cottbus 2 O 189/04 = OLG Brandenburg 12 W 45/05 und 12 W 21/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht