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   LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18   

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LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18 (https://dejure.org/2019,49851)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04.04.2019 - 7 O 258/18 (https://dejure.org/2019,49851)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04. April 2019 - 7 O 258/18 (https://dejure.org/2019,49851)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18
    Wer bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstößt, soll nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (BGH NJW 2014, 1805; vgl. auch OLG Düsseldorf aaO.).
  • BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18
    Es will nicht nur den tatsächlichen Vorgang der Schwarzarbeit eindämmen, sondern im Interesse der wirtschaftlichen Ordnung den zugrunde liegenden Rechtsgeschäften die rechtliche Wirkung nehmen (BGH NJW 2017, 1808 Rn. 17 m.w.N.).
  • KG, 08.08.2017 - 21 U 34/15

    Werkvertrag: Annahme der Nichtigkeit wegen Schwarzgeldabrede;

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18
    Die Kammer ist durch den zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz nicht gehindert, sich aufgrund der unstreitigen Indizien die Überzeugung vom Vorliegen einer Schwarzgeldabrede zu bilden, auch wenn beide Parteien eine solche nicht ausdrücklich vorgetragen haben (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 2 U 151/96 -, juris; OLG Schleswig, BauR 2017, 1039; KG, NJW 2017, 3792).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18
    Im Falle der Entlohnung eines selbstständigen Handwerkers durch den Besteller ohne Rechnungsstellung liegt jedenfalls in objektiver Hinsicht regelmäßig ein Verstoß des Unternehmers gegen die Erklärungs- und Anmeldungspflichten gemäß § 18 Abs. 1, 3 UStG sowie gegen die Rechnungslegungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG vor (vgl. BGH NJW 2013, 3167 Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2017 - I-21 U 21/16 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07. Juni 2016 - I-24 U 152/15 -, Rn. 75, juris).
  • OLG Hamm, 07.06.2016 - 24 U 152/15

    Begriff der Schwarzarbeit; Rechtsfolgen der Vereinbarung der Erbringung von

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18
    Im Falle der Entlohnung eines selbstständigen Handwerkers durch den Besteller ohne Rechnungsstellung liegt jedenfalls in objektiver Hinsicht regelmäßig ein Verstoß des Unternehmers gegen die Erklärungs- und Anmeldungspflichten gemäß § 18 Abs. 1, 3 UStG sowie gegen die Rechnungslegungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG vor (vgl. BGH NJW 2013, 3167 Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2017 - I-21 U 21/16 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07. Juni 2016 - I-24 U 152/15 -, Rn. 75, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2017 - 21 U 21/16

    Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei einer "Ohne-Rechnung-Abrede"

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18
    Im Falle der Entlohnung eines selbstständigen Handwerkers durch den Besteller ohne Rechnungsstellung liegt jedenfalls in objektiver Hinsicht regelmäßig ein Verstoß des Unternehmers gegen die Erklärungs- und Anmeldungspflichten gemäß § 18 Abs. 1, 3 UStG sowie gegen die Rechnungslegungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG vor (vgl. BGH NJW 2013, 3167 Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2017 - I-21 U 21/16 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07. Juni 2016 - I-24 U 152/15 -, Rn. 75, juris).
  • OLG Oldenburg, 30.10.1996 - 2 U 151/96

    Werkvertrag, Nichtigkeit, Steuerverkürzung, Geständnis, Wahrheitspflicht

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18
    Die Kammer ist durch den zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz nicht gehindert, sich aufgrund der unstreitigen Indizien die Überzeugung vom Vorliegen einer Schwarzgeldabrede zu bilden, auch wenn beide Parteien eine solche nicht ausdrücklich vorgetragen haben (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 2 U 151/96 -, juris; OLG Schleswig, BauR 2017, 1039; KG, NJW 2017, 3792).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2020 - 21 U 34/19

    Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn

    Die Klägerin beantragt, 1. unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Wuppertal, Az. 7 O 258/18, den Klageanträgen zu 1 - 3 aus dem genannten Urteil stattzugeben, 2. die Sache gem. § 538 Abs. 2 Satz 1 BGB an das Landgericht Wuppertal, andere Kammer, zurückzuverweisen.
  • OLG Hamm, 06.03.2024 - 12 U 127/22

    Auch wenn zwei sich nicht streiten: Schwarzgeldabrede sticht Verhandlungsmaxime!

    Die Parteien könnten nicht allein durch übereinstimmendes einfaches Leugnen einer Schwarzgeldabrede diese Überzeugungsbildung aufgrund von Anknüpfungstatsachen unterbinden, vielmehr müssten Umstände, Beweggründe und Herkunft der Gelder plausibel erklärt werden (LG Wuppertal, Urteil vom 04.04.2019 - 7 O 258/18, juris Rn. 43).
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