Rechtsprechung
LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche eines Opfers wegen mehrtätiger Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 253 Abs. 2; StGB § 177
100 000 Euro Schmerzensgeld bei mehrfacher Vergewaltigung einer entführten Minderjährigen. Mit Anmerkung von Lothar Jaeger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1
Schadensersatzansprüche eines Opfers wegen mehrtätiger Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Rekordschmerzensgeld für Vergewaltigungsopfer
- taz.de (Pressebericht, 05.02.2013)
Richter sprechen einer vergewaltigten jungen Frau 100.000 Euro Schmerzensgeld zu
- spiegel.de (Pressebericht, 05.02.2013)
Schwangere Schülerin: Vergewaltigte erstreitet Rekord-Schmerzensgeld
- wz-newsline.de (Pressebericht, 05.02.2013)
Dreieinhalb Tage Martyrium
- spiegel.de (Pressebericht, 06.02.2013)
Rekordschmerzensgeld für Vergewaltigungsopfer: 100.000 Euro Genugtuung
- haufe.de (Kurzinformation)
Rekord-Schmerzensgeld für Vergewaltigung
Besprechungen u.ä.
- wz-newsline.de (Pressekommentar, 05.02.2013)
Schmerzensgeld-Urteil: Ein Signal für andere Gerichte
Sonstiges
- bkpkanzlei.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Rekord-Schmerzensgeld für Vergewaltigungsopfer
Papierfundstellen
- VersR 2013, 591
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (14)
- LG Münster, 16.07.2008 - 2 O 567/07
Garantenstellung aus § 831 BGB für jegliche vom Gehilfen begangene Taten; …
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
Auch wenn dem Beklagten der Analverkehr letztlich nicht gelang, ist das Opfer in dieser Situation besonderer Erniedrigung ausgesetzt (vgl. LG Münster, Urteil vom 16.07.2008, 2 O 567/07, zit. nach juris).Insofern (ansatzweise) vergleichbar erscheint eine Entscheidung nach der bei einer Entführung eines elfjährigen Jungen auf einen Campingplatz, wobei der Junge auf dem Weg dorthin mehrfach geschlagen wurde, es in einem Mobilheim zu erzwungenem Oralverkehr kam, der Junge über Nacht mit Klebeband gefesselt und allein zurückgelassen wurde, und es am nächsten Tag zu weiteren sexuellen Übergriffen kam, ebenfalls 50.000 EUR zuerkannt wurden (LG Münster, Urteil vom 16.07.2008, 2 O 567/07, zit. nach juris).
- OLG Hamm, 11.07.1991 - 6 U 9/91
Vergewaltiger muß zahlen - 40.000 Mark Schmerzensgeld angemessen
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
Schließlich ist eine Entscheidung zu erwähnen, mit der einem 17-jährigen Mädchen, welches entführt, für mehrere Tage festgehalten und unter Durchführung der Defloration mehrfach vergewaltigt wurde, ein Schmerzensgeld von ca. 20.000 EUR (40.000 DM) zugesprochen wurde (OLG Hamm, Urteil vom 11.07.1991, 6 U 9/91, zit. nach juris). - BGH, 19.02.2009 - I ZR 160/06
Umfang der Rechtsbetreuungsbefugnis einer Kreishandwerkerschaft
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
So wurden bei der Zufügung von körperlichen Behinderungen (Querschnittslähmungen), deren Opfer aber in der Lage sind, ein unter diesen Umständen weitgehend normales Leben zu führen, schon Anfang der 1990er-Jahre Schmerzensgeldbeträge um die 100.000 EUR zugesprochen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 990; OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.1990, 12 U 724/89, zit. nach juris).
- OLG Koblenz, 29.10.1990 - 12 U 724/89
Werkvertrag; Schlechterfüllung; Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
So wurden bei der Zufügung von körperlichen Behinderungen (Querschnittslähmungen), deren Opfer aber in der Lage sind, ein unter diesen Umständen weitgehend normales Leben zu führen, schon Anfang der 1990er-Jahre Schmerzensgeldbeträge um die 100.000 EUR zugesprochen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 990; OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.1990, 12 U 724/89, zit. nach juris). - LG Stuttgart, 16.04.2003 - 27 O 113/03
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
In einem Fall, in dem ein 9-jähriger Junge sechs Mal von seinem Stiefvater sexuell missbraucht worden ist, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR als angemessen erachtet worden (LG Stuttgart, 16.04.2003, 27 O 113/03, zit. nach Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 3. Auflage, E 1667). - OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96
Streit um die Bemessung eines Schmerzensgeldes nach einer Hundebissverletzung; …
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
Auch ein deutliches Abweichen von der Größenordnung, in der sich die Schmerzensgelder der Gerichte in vergleichbaren Fällen bewegen, ist - wenn auch nur mit besonderer Begründung - zulässig bzw. sogar geboten (vgl. OLG Celle, NJWE-VHR 1997, 138;… Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 253, Rn. 37). - BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68
Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht; …
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
Bei der konkreten Bemessung des Schmerzensgeldes ist weiter eine Orientierung an in anderen Fällen von der Rechtsprechung zugebilligten Beträgen nicht nur zulässig, sondern wenigstens als Ausgangspunkt auch erforderlich (BGH, VersR 1970, 281). - BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
Wegen schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen kann von dieser Angabe abgesehen werden (vgl. BGH, NJW 1988, 2114). - BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
Die Pflicht, den immateriellen Schaden gegenüber dem Verletzten tat- und schuldangemessen voll auszugleichen, hat der Schädiger als zivilrechtliche Folge seiner Tat ebenso hinzunehmen wie den etwaigen Freiheitsentzug als deren strafrechtliche Folge (BGH, NJW 1996, 1591). - LG Bielefeld, 14.09.2005 - 8 O 310/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Auszug aus LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
Die Klägerin beruft sich insbesondere auf ein Urteil des Landgerichts Bielefeld, wonach für eine mittäterschaftliche Vergewaltigung ein Schmerzensgeld von 40.000 EUR zugesprochen wurde (LG Bielefeld, Urteil vom 14.09.2005, 8 O 310/05, s. Bl. 31 ff). - LG Frankfurt/Main, 24.02.1998 - 26 O 564/96
100 000 DM Schmerzensgeld wegen sadistischer Vergewaltigung L
- LG Hamburg, 26.03.2004 - 327 O 97/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- OLG München, 01.07.2005 - 10 U 2544/05
Ersatz eines fiktiven Haushaltsführungsschadens und nutzlos aufgewendeter …
- AG Würzburg, 29.07.2009 - 12 C 601/09
- LG Köln, 13.06.2023 - 5 O 197/22
Sexueller Missbrauch, katholische Kirche, Schmerzensgeld, Schadensersatz, …
Auch in die Wertung einbezogen werden kann ein Urteil des Landgerichts X., in dem das Gericht nach der brutalen Vergewaltigung einer 16 Jahre alten schwangeren Frau, die vom Täter 72 Stunden immer wieder mit dem Tod bedroht wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,-- EUR zugesprochen hat (LG X. Urt. V. 5.2.2013 - 16 O 95/12, BeckRS 2013, 3421 Rn. 50). - LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14 Das Landgericht Wuppertal hat in einem Urteil vom 05.02.2013 (16 O 95/12, BeckRS 2013, 03421) bei mehrfacher Vergewaltigung einer schwangeren 16-jährigen Schülerin, die über insgesamt drei Tage eingesperrt, vergewaltigt und mit dem Tode bedroht worden war, ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 EUR für angemessen erachtet.
- LG Bonn, 02.12.2021 - 17 O 78/21 Zum Vergleich für den Zuspruch eines Schmerzensgeldes nach erfolgter Geiselnahme in Kombination mit der Verübung von Übergriffen, kann indes das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 05.02.2013, Az. 16 O 95/12 (BeckRS 2013, 3421), herangezogen werden.
Auch wenn der Kläger zu 2) vorliegend nicht Opfer einer Vergewaltigung, sondern schwerer körperlicher Misshandlungen geworden ist, kann aus Sicht der Kammer wiederum das oben angeführte Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 05.02.2013, Az. 16 O 95/12 (BeckRS 2013, 3421) zum Vergleich für die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes herangezogen werden.