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   LG Wuppertal, 05.10.2018 - 2 O 210/17   

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https://dejure.org/2018,61155
LG Wuppertal, 05.10.2018 - 2 O 210/17 (https://dejure.org/2018,61155)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05.10.2018 - 2 O 210/17 (https://dejure.org/2018,61155)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 2 O 210/17 (https://dejure.org/2018,61155)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 93/11

    Insolvenzanfechtung: Prognose einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2018 - 2 O 210/17
    Eine Unfähigkeit der Schuldnerin zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen ist "voraussichtlich" nicht möglich, wenn die Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit größer ist als die der Vermeidung, mithin über 50 % liegt (BGH, Urteil vom 05.12.2013, - IX ZR 93/11 - Rz. 10, juris; Uhlenbruck-Mock, InsO, 14. Auflage, § 18, Rz. 26 mwN.).

    In die Prognose, die bei der Prüfung drohender Zahlungsunfähigkeit vorzunehmen ist, sind auch Zahlungspflichten einzubeziehen, deren Fälligkeit im Prognosezeitraum nicht sicher, aber überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 05.12.2013, - IX ZR 93/11 - juris).

    Dies gilt insbesondere auch für Verbindlichkeiten aus einem Darlehen, die zwar noch nicht fällig gestellt sind, deren Fälligstellung aber auf Grund gegebener Umstände überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 05.12.2013, - IX ZR 93/11 - Rz. 10, juris).

    Der Bundesgerichtshof hat aber in einer nachfolgenden Entscheidung vom 05.12.2013 (Az. IX ZR 93/11) ausgeführt, dass die Fälligstellung der (noch nicht) fälligen, aber schon entstandenen Forderungen (ebenso wie die dadurch ausgelöste Zahlungsunfähigkeit) bereits im Zeitpunkt der Rechthandlung wahrscheinlicher sein muss als die Nichtfälligstellung (BGH, Urteil vom 05.12.2013, Rz. 14, juris).

  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 84/13

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank wegen

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2018 - 2 O 210/17
    Trotz drohender Zahlungsunfähigkeit fehlt es an einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners, wenn konkrete Umstände nahe legen, dass die Krise noch abgewendet werden kann (BGH, Urteil vom 21.01.2016 - IX ZR 84/13 -, Rz. 16, juris).

    Der Anfechtungsgegner hat dann keine Kenntnis von einem Benachteiligungsvorsatz, wenn ihm Umstände bekannt sind, die darauf schließen lassen, dass in der verbleibenden Zeit bis zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit diese abgewendet oder auf andere Weise eine Gläubigerbenachteiligung vermieden werden kann, etwa durch die rechtzeitige Einstellung des Geschäftsbetriebs unter Befriedigung aller Gläubiger (BGH, Urteil vom 21.01.2016 - IX ZR 84/13 - Rz. 19, juris).

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07

    Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2018 - 2 O 210/17
    Damit werden sowohl der Vorsatz als auch die Kenntnis (insoweit § 133 Abs. 1 S. 2 InsO) vermutet (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 08.10.2009, - IX ZR 173/07 - Rz. 10, juris) [dazu unten a)].

    Zahlungsunfähigkeit droht, wenn eine im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 1 InsO erhebliche Liquidationslücke unter Berücksichtigung der bestehenden, aber erst künftig fällig werdenden Verbindlichkeiten voraussichtlich eintreten wird (BGH, Urteil vom 08.10.2009, - IX ZR 173/07 - Rz. 11, juris).

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 62/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen auf ein prolongiertes Darlehen

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2018 - 2 O 210/17
    Zwar deuten die Formulierungen im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2012 (Az. IX ZR 62/10) darauf hin.
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 201/13

    Insolvenzanfechtung nach Tilgung einer an ein Inkassobüro abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2018 - 2 O 210/17
    Die bloße Hoffnung auf eine Sanierung räumt jedoch den Benachteiligungsvorsatz nicht aus, wenn die dazu erforderlichen Bemühungen über die Entwicklung von Plänen und Erörterung von Hilfsmöglichkeiten nicht hinausgekommen sind (BGH, Urteil vom 03.04.2014 - IX ZR 201/13 - Rz. 40, juris).
  • BGH, 22.05.2014 - IX ZR 95/13

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer GmbH an ihre "Hausbank": Beurteilung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2018 - 2 O 210/17
    Ist eine unstreitige Forderung für eine begrenzte Zeit gestundet oder nicht ernsthaft eingefordert, kann sie bei der Prognose gleichwohl zu berücksichtigen sein (BGH, Urteil vom 22.05.2014, - IX ZR 95/13 - Rz. 24 ff., juris).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2018 - 2 O 210/17
    Gleiches gilt für die Zahlung von Leasingraten die damit vergleichbar sind (BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07 - Rz. 44, juris).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2020 - 11 U 165/18

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Erwerbsschadens

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.09.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Aktenzeichen 2 O 210/17, wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss als unbegründet zurückgewiesen.
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