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   LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19   

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LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19 (https://dejure.org/2023,331)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06.01.2023 - 2 O 298/19 (https://dejure.org/2023,331)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06. Januar 2023 - 2 O 298/19 (https://dejure.org/2023,331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschlagungsfrist bei widersprüchlichen Erbfolgeregelungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 922
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Dieser Wert ist zwar gemäß § 2311 Abs. 2 BGB durch Schätzung zu ermitteln, soweit dies erforderlich ist; ist die Sache jedoch zeitnah nach dem Erbfall veräußert worden und sind keine Umstände vorgetragen, die Zweifel daran begründen, dass der tatsächlich erzielte Verkaufserlös dem am Markt zu erzielenden Preis entspricht, so ist allein dieser Wert bei der Pflichtteilsberechnung maßgeblich, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser Preis über oder unter einem von einem Sachverständigen ermittelten Schätzwert liegt (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - IV ZR 124/09; BGH, NJW-RR 1993, 834; BGH, NJW-RR 1993, 343ff.; BGH, NJW-RR 1991, 900f.; BGH, NJW 1972, 1269ff.).

    Die hiernach feststehenden Verkaufszeitpunkte liegen im Verhältnis zum Eintritt des Erbfalls am 03.01.2015 innerhalb eines Zeitraumes, der vom Bundesgerichtshof auch in anderen Fällen als "zeitnah" in diesem Sinne bewertet wird (vgl. BGH, Urteil v. 14.10.1992 - IV ZR 211/91, Rn. 9 nach juris; BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - IV ZR 124/09, Rn. 10).

    Das Gericht verkennt bei dieser rechtlichen Bewertung nicht, dass der Pflichtteilsberechtigte auch im Fall einer späteren Veräußerung des Grundstücks zu einem über einem etwaigen Schätzwert zum Zeitpunkt des Erbfalls liegenden Preis die Beweislast dafür trägt, dass sich die Marktverhältnisse vom Zeitpunkt des Erbfalls bis zur Veräußerung nicht geändert haben (BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - IV ZR 124/09, Rn. 7); allerdings liegen hier die Voraussetzungen, die die Klägerin zu entsprechenden Darlegungen und Beweisantritten hätten veranlassen müssen, schon mangels substantiiertem (Gegen-) Vortrag der Beklagten zum tatsächlichen Wert der Immobilien im Zeitpunkt des Erbfalls nicht vor (§ 138 Abs. 2 ZPO).

    Nicht nur vor diesem Hintergrund, sondern auch, weil die Beklagten auch im Übrigen nichts dazu vorgetragen haben und es auch sonst nicht ersichtlich ist, aus welchem Grund und in welcher Höhe die von der Klägerin ihrer Berechnung zugrunde gelegten Werte vom 01.03.2015 und vom 12.01.2016 vom tatsächlichen Wert der Immobilien am 03.01.2015 abweichen sollen, waren der Klägerin weitere Darlegungen oder Beweisantritte hierzu nicht abzuverlangen (vgl. BGH, Urteil v. 14.10.1992 - IV ZR 211/91, Rn. 9 nach juris; BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - IV ZR 124/09, Rn. 7).

  • BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99

    Fristbeginn bei Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Dies ist im Falle eines Rechtsirrtums der Fall, wenn die Gründe für den Irrtum nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH, Urteil v. 19.02.1968 - III ZR 196/65; BGH, Urteil v. 05.07.2000 - IV ZR 180/99, S. 7; Weidlich in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 1944, Rn. 5 m.w.N.; Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss v. 15.01.2021 - I-10 W 59/20, Rn. 46 nach juris).

    Selbst dann, wenn man die Klägerin für den Nachweis ihres den Beginn der Ausschlagungsfrist hemmenden Irrtums für beweisbelastet hält (vgl. Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn.13; a.A. BGH, Urteil v. 05.07.2000 - IV ZR 180/99, S. 8; für den vorliegenden Fall unklar: Otte in Staudinger, BGB, 2017, § 1949, Rn. 11), ist ihr dieser Nachweis gelungen.

    Auch insoweit kam es auf die Beachtlichkeit des Rechtsirrtums der Klägerin an, die die Kammer hier als gegeben ansieht, weil ihre Falschbeurteilung der Wirksamkeit des zuletzt errichteten Testaments gegenüber dem Erbvertrag hier nicht auf Gründen beruht, die von Anfang an völlig von der Hand zu weisen sind (arg. ex § 2258 Abs. 1 BGB; vgl. auch BGH, Urteil v. 05.07.2000 - IV ZR 180/99), sondern auf solchen, die sich aus der schwer zu erkennenden, dem weiteren Wortlaut des Erbvertrages widersprechenden Bindungswirkung der vertragsmäßigen Verfügung mit ihrem vorverstorbenen, ersten Ehemann ergaben.

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 7 U 2/07

    Zum Verjährungsbeginn beim Pflichtteilsanspruch beim Einwand von Zweifeln an der

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Die Ausschlagungsfrist konnte deshalb nach der Rechtsauffassung der Kammer im vorliegenden Fall nicht vor der Ausschöpfung des Rechtsweges beginnen (vgl. Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13 a.E.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2008 - I-7 U 2/07, Rn. 6ff. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2021 - I-3 Wx 197/20, Rn. 20 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2017 - I-7 U 37/16 nach juris; BayOLG, Beschluss v. 22.12.1997 - 1Z BR 138/97 nach juris; KG, Beschluss v. 16.03.2004 - 1 W 120/01; für hier unklar: OLG Hamm, Beschluss v. 18.03.2004 - 15 W 38/04, Rn. 16ff.).

    Die Grenze dieser auf die Verjährung übertragenen Beachtlichkeit des Irrtums über den Berufungsgrund ist erst dort erreicht, wo die Beurteilung der Rechtslage eindeutig ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2008 - I-7 U 2/07, Rn. 6ff.).

  • OLG Hamm, 15.01.2021 - 10 W 59/20

    Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit der Verfügungen; Ausschlagung;

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Dies ist im Falle eines Rechtsirrtums der Fall, wenn die Gründe für den Irrtum nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH, Urteil v. 19.02.1968 - III ZR 196/65; BGH, Urteil v. 05.07.2000 - IV ZR 180/99, S. 7; Weidlich in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 1944, Rn. 5 m.w.N.; Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss v. 15.01.2021 - I-10 W 59/20, Rn. 46 nach juris).

    Bei dieser Bewertung hat die Kammer zum einen zu beachten gehabt, dass ein die Kenntnis ausschließender Rechtsirrtum auch dann vorliegen kann, wenn dem Erben die richtige Einschätzung der Rechtslage als mögliche Betrachtungsweise zwar bekannt ist, er selbst aber die Rechtslage anders beurteilt oder sie jedenfalls für zweifelhaft hält ( Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13; OLG München, ZEV 2006, 554, 555), zum anderen aber auch, dass der Fristbeginn nach § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB eine positive Kenntnis derjenigen Tatsachen verlangt, aus denen sich der Übergang der Erbschaft ergibt ( Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 9), fahrlässige Unkenntnis hierfür also gerade nicht ausreichend ist (OLG Hamm, Beschluss v. 15.01.2021 - I-10 W 59/20, Rn. 47 a.E. nach juris; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2006, 1594, 1595).

  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Die hiernach feststehenden Verkaufszeitpunkte liegen im Verhältnis zum Eintritt des Erbfalls am 03.01.2015 innerhalb eines Zeitraumes, der vom Bundesgerichtshof auch in anderen Fällen als "zeitnah" in diesem Sinne bewertet wird (vgl. BGH, Urteil v. 14.10.1992 - IV ZR 211/91, Rn. 9 nach juris; BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - IV ZR 124/09, Rn. 10).

    Nicht nur vor diesem Hintergrund, sondern auch, weil die Beklagten auch im Übrigen nichts dazu vorgetragen haben und es auch sonst nicht ersichtlich ist, aus welchem Grund und in welcher Höhe die von der Klägerin ihrer Berechnung zugrunde gelegten Werte vom 01.03.2015 und vom 12.01.2016 vom tatsächlichen Wert der Immobilien am 03.01.2015 abweichen sollen, waren der Klägerin weitere Darlegungen oder Beweisantritte hierzu nicht abzuverlangen (vgl. BGH, Urteil v. 14.10.1992 - IV ZR 211/91, Rn. 9 nach juris; BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - IV ZR 124/09, Rn. 7).

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Dieser Wert ist zwar gemäß § 2311 Abs. 2 BGB durch Schätzung zu ermitteln, soweit dies erforderlich ist; ist die Sache jedoch zeitnah nach dem Erbfall veräußert worden und sind keine Umstände vorgetragen, die Zweifel daran begründen, dass der tatsächlich erzielte Verkaufserlös dem am Markt zu erzielenden Preis entspricht, so ist allein dieser Wert bei der Pflichtteilsberechnung maßgeblich, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser Preis über oder unter einem von einem Sachverständigen ermittelten Schätzwert liegt (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - IV ZR 124/09; BGH, NJW-RR 1993, 834; BGH, NJW-RR 1993, 343ff.; BGH, NJW-RR 1991, 900f.; BGH, NJW 1972, 1269ff.).

    Das Ziel der pflichtteilsbezogenen Nachlassbewertung ist, den Pflichtteilsberechtigten so zu stellen, als wenn der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls in Geld umgesetzt worden wäre (BVerfGE 78, 132ff.; BGH, NJW-RR 1991, 900, 901).

  • OLG Köln, 10.09.1993 - 2 Wx 34/93

    Eheleute; Erbvertrag; Nießbrauchvermächtnis; Verfügung; Bindung; Vorbehalt;

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Der Änderungsvorbehalt in Ziffer VI des Erbvertrages aus dem Jahr 1967 genügt den Voraussetzungen, unter denen einem längerlebenden Vertragspartner Änderungen der Vertragsfolgen gestattet sind, nicht (vgl. Musielak , ZEV 2007, 245, 248; OLG München, DNotZ 2009, 138, 139; Mayer / Dietz in Reimann/Bengel/Dietz, Testament-Hdb., 7. Aufl., § 2278, Rn. 26; OLG Köln, NJW-RR 1994, 651, 652; Horn in Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl., § 20, Rn. 62), weil es an bestimmten, vorher genau festgelegten Kautelen fehlt, unter denen eine Änderung durch den Längerlebenden zulässig ist (vgl. Lange , Erbrecht, 3. Aufl., § 34, Rn. 64).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 573/15

    Wirksamer Widerruf eine Immobiliardarlehens: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Dessen Voraussetzungen liegen vor dem 01.08.2019 nicht vor, weil die Klägerin vor diesem Zeitpunkt den falschen Schuldner zur Zahlung von Beträgen aufgefordert hat, die ihr nicht zustehende Zuvielforderungen enthalten (vgl. BGH, NJW 2001, 822, 825; BGH NJW 2006, 769; BGH NJW 2017, 2104f.; Grüneberg in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 286, Rn. 20).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Der gestellte Hauptantrag 3 betrifft dagegen vorgerichtliche Anwaltskosten und ist damit unabhängig von seiner prozessualen Geltendmachung als nicht streitwerterhöhende Nebenforderung i.S.d. § 4 ZPO bei der Streitwertfestsetzung nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss v. 30.01.2007 - X ZB 7/06, Rn. 7f.; BGH, Beschluss v. 11.09.2019 - IV ZB 13/19, Rn. 20).
  • BGH, 16.09.2021 - III ZR 298/20

    Streitwertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
    Hierbei hat die Kammer den von der Klägerin mit dem gestellten Antrag zu Ziffer 2 begehrten Zinsanspruch für die Zeit vom 01.03.2019 bis zum 13.09.2019 auf den Betrag von weiteren, nicht streitgegenständlich gewordenen 350.000,00 Euro in Höhe von 7.690,67 Euro streitwerterhöhend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss v. 16.09.2021 - III ZR 298/20; BGH, Beschluss v. 04.09.2013 - III ZR 191/12; Herget in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 4, Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2013 - III ZR 191/12

    Streitwertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde:

  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02

    Wirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung im werkvertraglichen

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

  • OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10

    Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Anfechtung einer

  • BGH, 11.09.2019 - IV ZB 13/19

    Zustimmung des Kraftfahrzeug-Kaskoversicherers zur Geltendmachung von

  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 262/98

    Irrtum des Pflichtteilsberechtigten

  • RG, 25.10.1926 - IV 54/26

    Pflichtteil

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZR 144/80

    Berechnung des Pflichtteils - Voraussetzungen für die Geltendmachung des

  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04

    Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete

  • BGH, 24.03.1993 - IV ZR 291/91

    Berechnung des Pflichtteils bei Veräußerung eines Grundstücks nach dem Erbfall

  • BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86

    Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 7 U 37/16

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen unrichtiger Vorstellungen des Erben

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

  • BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft bei Irrtum über Sittenwidirgkeit

  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

  • OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06

    Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der

  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 114/70
  • LG Cottbus, 19.07.2006 - 4 O 237/05

    Bemessung eines Pflichtteilsanspruchs: Berücksichtigung des Verkaufserlöses für

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2021 - 3 Wx 197/20

    Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Erbscheins; Voraussetzungen für

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

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