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   LG Wuppertal, 06.03.2023 - 2 O 128/22   

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LG Wuppertal, 06.03.2023 - 2 O 128/22 (https://dejure.org/2023,8506)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06.03.2023 - 2 O 128/22 (https://dejure.org/2023,8506)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06. März 2023 - 2 O 128/22 (https://dejure.org/2023,8506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mündliche Anweisungen als Ersatz für ein Testament?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.03.2023 - 2 O 128/22
    Unabhängig davon, dass die Klägerin diese Absprache gemäß § 2038 Abs. 1 BGB nicht ohne vorherige Zustimmung des weiteren gesetzlichen Miterben hätte treffen dürfen, während die Beklagte zu 2) hierzu jedenfalls im Rahmen der bestehenden Vertretungsmacht durchaus noch befugt gewesen wäre (vgl. Lange , Erbrecht, 3. Aufl., § 19, Rn. 238; BGHZ 87, 19, 25), geht dieses Verhalten über ein reines Bewirken der versprochenen Leistung i.S.d. § 518 Abs. 2 BGB weit hinaus.
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.03.2023 - 2 O 128/22
    Die von der Vorschrift vorausgesetzte Kenntnis des fehlenden Rechtsgrundes erfordert eine positive Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich der fehlende Rechtsgrund ergibt, sowie der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (BGHZ 133, 246ff.).
  • BGH, 12.04.1978 - IV ZR 68/77

    Schenkung durch Hingabe eines Schecks - Vollziehung einer Schenkung durch

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.03.2023 - 2 O 128/22
    Die Voraussetzungen einer aus § 2301 Abs. 2 BGB folgenden Ausnahme vom erbrechtlichen Formzwang, der Raum für die Überlegung gäbe, ob der Beurkundungsmangel i.S.d. § 518 Abs. 1 BGB durch das - grundsätzlich auch nach dem Tod und auch in Vertretung mögliche - Bewirken der versprochenen Leistung gemäß § 518 Abs. 2 BGB geheilt worden sein könnte (vgl. BGH, Urteil v. 05.03.1986 - Iva ZR 141/84, Rn. 17 nach juris; BGH, Urteil v. 12.11.1986 - Iva ZR 77/85, Rn. 11 nach juris), liegen nicht vor, weil die Schenkung zu Lebzeiten der Erblasserin nicht vollzogen worden ist (vgl. BGH, Urteil v. 12.04.1978 - IV ZR 68/77, Rn. 15 nach juris).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.03.2023 - 2 O 128/22
    Eine Bewertung des Verhaltens der Beklagten zu 2) als Eingriff in eine fremde Vermögensposition scheidet vor diesem Hintergrund aus (vgl. BGHZ 40, 272, 278).
  • OLG Köln, 03.03.2023 - 2 Wx 15/23

    Hindert der Vollmachtswiderruf den Vollzug einer Grundbucheintragung?

    Am 24.08.2022 erließ das Landgericht Köln (2 O 128/22) auf Antrag der Beteiligten zu 2. eine einstweilige Verfügung, durch welche der Beteiligte zu 1. verpflichtet wurde, den bei dem Grundbuchamt auf der Grundlage der Urkunde vom 00.00.2022 gestellten Antrag auf Umschreibung des Eigentums zurückzunehmen, sowie es zu unterlassen, einen weiteren Eintragungsantrag auf der Grundlage dieser Urkunde zu stellen (Bl. 83 ff.).

    Mit Beschluss vom 10.10.2022 erlegte das Landgericht die Kosten des (ersten) Verfahrens 2 O 128/22 der Beteiligten zu 2. auf, weil sie mit Schreiben vom 00.00.2022 wirksam die Antragsrücknahme erklärt habe (Bl. 750 ff.).

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