Rechtsprechung
LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Formularzwang, Anlagen, Forderungsaufstellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formularzwang eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann - 10 M 2139/16
- LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.02.2014 - VII ZB 31/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Sie meint unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Beschluss v. 20.02.2014 - VII ZB 31/13 und BGH, Beschluss v. 20.02.2014 - VII ZB 44/13), die Nutzung von Anlagen sei auch unter Berücksichtigung des Formularzwangs zulässig, insbesondere sei der Gläubiger vom Formularzwang entbunden, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich sei.Diese Verordnungsänderung ging auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung zurück (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - VII ZB 39/13; Beschluss vom 20. Februar 2014 - VII ZB 31/13), nach der die den Formularzwang regelnden Normen verfassungskonform dahingehend auszulegen sind, dass der Gläubiger vom Formularzwang entbunden ist, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist.
- BGH, 20.02.2014 - VII ZB 44/13
Formwirksamkeit eines Antrags auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Sie meint unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Beschluss v. 20.02.2014 - VII ZB 31/13 und BGH, Beschluss v. 20.02.2014 - VII ZB 44/13), die Nutzung von Anlagen sei auch unter Berücksichtigung des Formularzwangs zulässig, insbesondere sei der Gläubiger vom Formularzwang entbunden, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich sei.Es ist deshalb grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Gläubiger über die im Formular zu Anspruch D in Ziff. 1-5 aufgeführten Forderungen hinaus weitere Forderungen bezeichnen will, die mitgepfändet werden sollen, und diese, wenn der Raum unter Ziff. 6 und unter Anspruch G, wie noch zu zeigen ist, hierfür nicht ausreicht, in einer Anlage zum Antrag aufführt (BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - VII ZB 44/13 Rn. 13).
- BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84
Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Sie darf Tatsachen behaupten, über die sie keine positive Kenntnis hat und im Regelfall auch nicht haben kann, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich und möglich hält (vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1985 - IX ZR 138/84, NJW 1986, 246, 247 und ständig).
- BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 229/03
Zulässigkeit der Pfändung von Ansprüchen gegen drei näher bezeichnete …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Nur eine willkürliche, "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptung einer Forderung ohne jeden Anhaltspunkt für ihr Bestehen ist unbeachtlich (BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 229/03 -, Rn. 12, juris). - BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10
Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge; …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Abschriften aller Kontoauszüge ab der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ohne Schwärzungen (BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10 und BGH, 23.02.2012 - VII ZB 59/09). - BGH, 23.02.2012 - VII ZB 59/09
Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge; Erinnerung bei …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Abschriften aller Kontoauszüge ab der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ohne Schwärzungen (BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10 und BGH, 23.02.2012 - VII ZB 59/09). - BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto: Aufnahme der Verpflichtung …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Abschriften der dem Kreditinstitut vorgelegten Bescheinigungen über einen erweiterten Pfändungsschutz nach § 850k Abs. 2, 5 ZPO (BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10). - BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Diese Verordnungsänderung ging auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung zurück (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - VII ZB 39/13; Beschluss vom 20. Februar 2014 - VII ZB 31/13), nach der die den Formularzwang regelnden Normen verfassungskonform dahingehend auszulegen sind, dass der Gläubiger vom Formularzwang entbunden ist, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist.