Rechtsprechung
LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Vorwerk muss die Kunden nicht vorab über Thermomix-Modellwechsel informieren
- JurPC
Keine generelle Hinweispflicht des Händlers auf einen Modellwechsel
- RA Kotz
Thermomixkaufvertrag - Aufklärungspflicht bezgl. anstehender Modellwechsel
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Keine Aufklärungspflicht der Verkäufers gegenüber Verbraucher bei anstehendem Modellwechsel
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Hinweispflicht bei Produktkauf auf bevorstehenden Modellwechsel
- beck-blog (Kurzinformation)
Rückstellungen für Rücknahmeverpflichtungen
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Vorwerk muss Nachfolgeversion (Modellwechsel) des Thermomix nicht bei Kunden ankündigen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Thermomix-Hersteller Vorwerk muss nicht vorab über Erscheinen eines neuen Thermomix-Modells informieren
- lto.de (Kurzinformation)
Thermomix-Modellwechsel: Leider zu früh gekauft
- spiegel.de (Pressebericht, 09.01.2020)
Thermomix-Hersteller musste Kunden nicht über neues Modell informieren
- haufe.de (Kurzinformation)
Hersteller muss Käufer nicht über anstehenden Modellwechsel informieren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vorwerk muss Kunden nicht über neues Thermomix-Modell vorab informieren
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Müssen Hersteller Kunden über anstehenden Modellwechsel informieren?
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 19.09.2019 - 32 C 159/19
- LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 239
- MDR 2020, 663
- GRUR-RR 2020, 232
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96
Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Vielmehr besteht eine Verpflichtung nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerlässlich ist (BGH GRUR 1999, 757; GRUR 1999, 760; KGR Berlin 2005, 104). - KG, 24.09.2004 - 5 W 140/04
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Bewerbung von Schulrucksäcken ohne …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Vielmehr besteht eine Verpflichtung nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerlässlich ist (BGH GRUR 1999, 757; GRUR 1999, 760; KGR Berlin 2005, 104). - BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96
Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Vielmehr besteht eine Verpflichtung nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerlässlich ist (BGH GRUR 1999, 757; GRUR 1999, 760; KGR Berlin 2005, 104).
- BGH, 06.11.1981 - I ZR 164/79
Ski-Auslaufmodelle
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Eine solche Pflicht besteht, sofern sie nicht schon aus Gesetz, Vertrag oder vorangegangenem Tun begründet ist, für den Verkäufer nicht schlechthin hinsichtlich aller Eigenschaften der Ware, die etwa als weniger vorteilhaft angesehen werden könnten (BGH, Urteil vom 06. November 1981 - I ZR 164/79 -, juris). - BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris). - BGH, 06.10.1999 - I ZR 92/97
Auslaufmodelle III - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Frage, ob eine Aufklärungspflicht bei einem Auslaufmodell besteht, nicht generell, sondern allenfalls nach Warengruppen beantwortet werden kann und dies bei Geräten, die einen verhältnismäßig hohen Preis und eine längere Lebensdauer haben, eher anzunehmen ist als bei anderen Geräten (BGH, Urteil v. 06.10.1999 - I ZR 92/97 -, juris). - AG Wuppertal, 19.09.2019 - 32 C 159/19
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 19.09.2019, AZ 32 C 159/19, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.