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   LG Wuppertal, 10.09.2015 - 7 O 390/14   

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LG Wuppertal, 10.09.2015 - 7 O 390/14 (https://dejure.org/2015,79466)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 10.09.2015 - 7 O 390/14 (https://dejure.org/2015,79466)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 10. September 2015 - 7 O 390/14 (https://dejure.org/2015,79466)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus LG Wuppertal, 10.09.2015 - 7 O 390/14
    Vielmehr ist, damit ein Angebot gewertet werden kann, jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (BGH, Beschl. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, Rn. 23).

    Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen der beschriebenen Art auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (BGH, Beschl. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, Rn. 24).

    Werden einzelne Leistungen infolge einer auf- und abpreisenden Mischkalkulation unrichtig ausgewiesen und damit die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Preise teilweise oder insgesamt nicht wie geboten angegeben, ist es der Vergabestelle nicht möglich, die Wirtschaftlichkeit des Angebotes im Vergleich zu anderen Angeboten zu bewerten (BGH, Beschl. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, Rn. 26).

    Für den Ausschluss eines Angebotes ist es daher unerheblich, ob es sich bei dem Angebot des Bieters um ein sogenanntes "Spekulationsangebot" handelt (BGH, Beschl. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, Rn. 27).

    Werden in einem Angebot Positionen des Leistungsverzeichnisses mit Preisen versehen, bei denen Teile des tatsächlich geforderten Entgelts nicht bei der jeweils ausgewiesenen Position erklärt werden, sondern in andere Position eingerechnet werden, ohne dass dies in dem Angebot erläutert wird, ist das bereits objektiv keine vollständige Erklärung im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, so dass das Angebot als Grundlage eines transparenten und alle Bieter gleich behandelnden Wertung ungeeignet und daher auszuscheiden ist (BGH, Beschl. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, Rn. 27).

    Enthalten die Angebote Einheitspreise für die einzelnen ausgeschriebenen Leistungen, welche die für die jeweiligen Leistungen geforderten Preise ersichtlich nicht ausweisen, ist die Vergabestelle hingegen nicht gehalten, die Gründe dafür zu ermitteln, die den Bieter veranlasst haben, die tatsächlich geforderten Preise für die betreffende Leistungspositionen nicht auszuweisen, sondern andere Preise anzugeben (BGH, Beschl. v. 18.05.2004, X ZB 7/04, Rn. 28).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus LG Wuppertal, 10.09.2015 - 7 O 390/14
    In diesem Fall ist der Auftraggeber dann aber an die festgelegten Kriterien gebunden; eine Berücksichtigung erst nachträglich gebildeter Kriterien, die aus der Ausschreibung selbst nicht hervorgehen, würde die Überprüfung einer Vergabeentscheidung nach objektiven Kriterien nicht gewährleisten (BGH, NJW 2000, 137, 138 f.).

    Da sich die Bewerber auf unbenannte Kriterien der Vergabeentscheidung nicht haben einstellen können, würde durch eine Erweiterung des Kriterienkatalogs sowohl die Vergleichbarkeit der Angebote untereinander als auch die Preisermittlung nachhaltig gestört (BGH, NJW 2000, 137, 138 f.).

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2008 - 4 U 478/07

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Schadensersatzanspruch eines Bieters nach der

    Auszug aus LG Wuppertal, 10.09.2015 - 7 O 390/14
    Erforderlich wäre insoweit, dass ihr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Zuschlag erteilt worden wäre (OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Juni 2008, 4 U 478/07, juris, Rn. 49).

    Bei dem Vergleich der Angebote dürfen möglicherweise entstehende Mehrkosten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie Gegenstand der Ausschreibung sind, da sonst keine Vergleichbarkeit und somit ein Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Transparenzprinzip gegeben ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Juni 2008, 4 U 478/07, juris, Rn. 58 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

    Auszug aus LG Wuppertal, 10.09.2015 - 7 O 390/14
    Andererseits gehört es zu einem bewertbaren Angebot, das jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so, wie gefordert, vollständig und mit dem Betrag angegeben wird, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (OLG Düsseldorf, ZfBR 2004, 298 ff.; jurisPK-Vergaberecht/Summa, 4. Aufl., § 16 VOB/A Rn. 88).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2016 - 27 U 21/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. September 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (7 O 390/14) wird zurückgewiesen.
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