Rechtsprechung
LG Wuppertal, 10.12.2015 - 9 S 189/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall; Bewertung der Vorlage der Sachverständigenrechnung als bloßen Parteivortrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit und Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 05.08.2015 - 33 C 195/15
- LG Wuppertal, 10.12.2015 - 9 S 189/15
Papierfundstellen
- NZV 2016, 530
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus LG Wuppertal, 10.12.2015 - 9 S 189/15
Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheinen (BGH, NJW 2014, 3151).Was der BGH in der Entscheidung vom 11.02.2014 (NJW 2014, 1947) bereits mit den Worten "erbrachter Kostenaufwand" angedeutet hatte, hat er in seiner Entscheidung vom 22.07.2014 (NJW 2014, 3151) fortgeführt und durch den Einschub in Gedankenstrichen unmissverständlich klargestellt, dass der Geschädigte nur "durch Vorlage der - von ihm beglichenen - Rechnung des ... Sachverständigen" regelmäßig seiner Darlegungslast nachkomme (so bereits der Hinweis der Kammer im Beschluss vom 30.10.2015, 9 S 229/15, in einem von der Klägerin betriebenen Parallelverfahren).
- AG Wuppertal, 05.08.2015 - 33 C 195/15
Schadenskalkulation
Auszug aus LG Wuppertal, 10.12.2015 - 9 S 189/15
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 05.08.2015 (Az. 33 C 195/15) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus LG Wuppertal, 10.12.2015 - 9 S 189/15
Was der BGH in der Entscheidung vom 11.02.2014 (NJW 2014, 1947) bereits mit den Worten "erbrachter Kostenaufwand" angedeutet hatte, hat er in seiner Entscheidung vom 22.07.2014 (NJW 2014, 3151) fortgeführt und durch den Einschub in Gedankenstrichen unmissverständlich klargestellt, dass der Geschädigte nur "durch Vorlage der - von ihm beglichenen - Rechnung des ... Sachverständigen" regelmäßig seiner Darlegungslast nachkomme (so bereits der Hinweis der Kammer im Beschluss vom 30.10.2015, 9 S 229/15, in einem von der Klägerin betriebenen Parallelverfahren). - LG Wuppertal, 30.10.2015 - 9 S 229/15
Auszug aus LG Wuppertal, 10.12.2015 - 9 S 189/15
Was der BGH in der Entscheidung vom 11.02.2014 (NJW 2014, 1947) bereits mit den Worten "erbrachter Kostenaufwand" angedeutet hatte, hat er in seiner Entscheidung vom 22.07.2014 (NJW 2014, 3151) fortgeführt und durch den Einschub in Gedankenstrichen unmissverständlich klargestellt, dass der Geschädigte nur "durch Vorlage der - von ihm beglichenen - Rechnung des ... Sachverständigen" regelmäßig seiner Darlegungslast nachkomme (so bereits der Hinweis der Kammer im Beschluss vom 30.10.2015, 9 S 229/15, in einem von der Klägerin betriebenen Parallelverfahren).
- LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16
Schadensersatzanspruch bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Höhe der Kosten des …
Auch diese Frage ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte umstritten (bejahend etwa Landgericht Wuppertal, Urteil vom 10.12.2015, 9 S 189/15, zitiert nach Juris; verneinend etwa Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2015, 22 S 325/15 mit ausführlicher Begründung).