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LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bei Verurteilung eines Angeklagten zu Bestechung und Vorteilsgewährung; Vorliegen einer Bestechung und Vorteilsgewährung durch gezieltes Versprechen großzügiger Parteispenden eines Investors an Ratsmitglieder als Gegenleistung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 26 KLs 835 Js 19/01
- LG Wuppertal, 19.03.2003 - 26 KLs 14/02
- LG Wuppertal, 30.03.2004 - 26 KLs 14/02
- LG Wuppertal, 30.03.2004 - 26 KLs 211 Js 370/99
- LG Wuppertal, 15.06.2004 - 26 KLs 14/02
- LG Wuppertal, 15.06.2004 - 26 KLs 211 Js 370/99
- LG Wuppertal, 29.06.2004 - 26 KLs 14/02
- LG Wuppertal, 29.06.2004 - 26 KLs 211 Js 370/99
- LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI
- LG Wuppertal, 23.02.2005 - 26 KLs 14/02
- OLG Düsseldorf, 18.05.2005 - 3 Ws 129/05
- BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
- BGH, 29.06.2006 - 5 StR 484/05
- BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05
- BVerfG, 29.01.2007 - 2 BvR 1743/06
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06
- LG Wuppertal, 09.10.2009 - 22 KLs 23/06
- BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80
Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans
Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Die durch einen Bauleitplan Betroffenen stellen aufgrund ihrer rechtlichen Beziehung zu den erfassten Grundstücken und der räumlichen Begrenzung der Planung auf diese Grundstücke eine individualisierte Personengruppe dar, die alleiniger Adressat dieses "Ortsgesetzes" ist (BGH NJW 1983, 215/216).Im Hinblick auf die Haftung der Gemeinde selbst ist anerkannt, dass jedem Mitglied des Gemeinderates ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG anvert###t ist und es deshalb als "Beamter" im haftungsrechtlichen Sinne zu behandeln ist (BGH NJW 1983, 215/216).
- BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92
Einwegverpackungen
Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Kreise, Städte und Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die im System der staatlichen Gewaltenteilung dem Bereich der Verwaltung zuzuordnen sind (BverfG 65, 283/289; BVerwG NJW 1993, 411 f.).Dazu bedarf es vielmehr einer dem Regelungsvorbehalt genügenden Ermächtigung des Gesetzgebers (BVerwG NJW 1993, 411 f.).
- LG Wuppertal, 19.12.2002 - 26 KLs 17/02
Vorteilsannahme durch die Entgegennahme von Parteispenden; Schutzgut des …
Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Der Angeklagte Y wird wegen Bestechung und wegen Vorteilsgewährung unter Einbeziehung der durch Urteil des Landgerichts X4 vom 19.12.2002 (Az.: 26 Kls 835 Js 153/02 - 17/02 VI -) verhängten Strafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.Am 19.12.2002, rechtskräftig seit dem 22.07.2004, verurteilte ihn das Landgericht X4 (26 Kls 835 Js 153/02 - 17/02 VI - ) wegen Vorteilsgewährung und wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99
Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen, …
Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Eine Fallgestaltung des § 73 Abs. 3 StGB bilden die sog. Verschiebungsfälle, bei denen der Täter dem Dritten die Tatvorteile unentgeltlich oder aufgrund eines bemakelten Rechtsgeschäfts zukommen lässt, um einen Zugriff des Gläubigers zu verhindern (BGH NJW 2000, 297 ff.). - BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03
Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der …
Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Es überschreitet mithin nicht die Wortlautgrenze des § 258 Abs. 1 StGB, in der Vereitelung von strafprozessualen Maßnahmen nach § 111 d StPO, die der Realisierung der späteren Verfallsanordnung dienen sollen, zugleich auch eine Vereitelungshandlung der Durchsetzung des Verfallsanspruchs selbst zu sehen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03 -). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers
Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Ebenso wenig wird der Rat - das Organ einer Selbst verwaltungs körperschaft - als Legislative tätig, nur weil er Entscheidungen fällt, die über eine bloße Einzelfallentscheidung hinausgehen (BVerfGE 78, 344/348). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG
Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Kreise, Städte und Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die im System der staatlichen Gewaltenteilung dem Bereich der Verwaltung zuzuordnen sind (BverfG 65, 283/289; BVerwG NJW 1993, 411 f.).
- LG Dortmund, 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02
Hans Kremendahl
Der Angeklagte D hat seine Revision am 22.07.2004 zurückgenommen, um die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit der Verurteilung in dem Verfahren 26 KLs 835 Js 19/01-31/03 IV - Landgericht Wuppertal zu erreichen.Der Angeklagte ist in dem Verfahren 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI Landgericht Wuppertal wegen Bestechung und Vorteilsgewährung unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 19.12.2002, das zum damaligen Zeitpunkt aufgrund seiner Revisionsrücknahme als rechtskräftig galt, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18
Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen
Die Annahme eines minder schweren Falles ist dann gerechtfertigt, wenn eine Gesamtwürdigung der Tatumstände, die für die Wertung von Tat und Täter von Bedeutung sind, ergibt, dass die Tat von den üblicherweise vorkommenden Fällen der Bestechlichkeit in einem solchen Maße abweicht, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens ersichtlich zu hart und die Annahme des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (LG Wuppertal, Urteil vom 11. August 2004 - 26 Kls 835 Js 19/01 - 31/03 VI - -, juris, Rn. 410). - LG Wuppertal, 09.10.2009 - 22 KLs 23/06
Bestehen einer konkreten Unrechtsvereinbarung im Sinne des Unternehmens bei …
Der Angeklagte C ist durch Urteil der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal vom 11.08.2004 (Aktenzeichen 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI -) in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2006 (Aktenzeichen 5 StR 453/05) rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen und versuchter Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 150,- EUR verurteilt worden. - VG Berlin, 20.09.2005 - 2 A 84.04
"Strafzahlung"im Spendenskandal der Wuppertaler SPD zu Recht festgesetzt
Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 11. August 2004 - 26 KLs 31/03 VI -u.a. Herrn Sp. wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten (auf Bewährung) sowie Herrn C. wegen Bestechung und Vorteilsgewährung unter Einbeziehung des Urteils vom 19. Dezember 2002 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt; das Urteil ist (insoweit) nicht rechtskräftig.