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   LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16   

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LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16 (https://dejure.org/2017,29202)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12.01.2017 - 7 O 15/16 (https://dejure.org/2017,29202)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 7 O 15/16 (https://dejure.org/2017,29202)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 203/14

    Formwirksame Unterzeichnung der Berufungsschrift und der

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16
    Erforderlich ist jedoch ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug, der individuelle, charakteristische Merkmale, die die Nachahmung erschweren, aufweist, sich ohne lesbar sein zu müssen, als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BGH, Beschluss vom 09. Juli 2015 - V ZB 208/14, NJW 2015, 3104; NJW-RR 2007, 351; Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 368 Rn. 3).

    Dass im Fall der "gesicherten Urheberschaft" ein großzügigerer Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH NJW 2015, 3104 Tz. 7 m.w.N.) ist vorliegend ohne Belang, da die Urheberschaft streitig ist.

  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 208/14

    Duldungspflicht eines Wohnungseigentümers im Hinblick auf eine in der

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16
    Erforderlich ist jedoch ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug, der individuelle, charakteristische Merkmale, die die Nachahmung erschweren, aufweist, sich ohne lesbar sein zu müssen, als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BGH, Beschluss vom 09. Juli 2015 - V ZB 208/14, NJW 2015, 3104; NJW-RR 2007, 351; Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 368 Rn. 3).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16
    Bei dem allein von dem Antrag umfassten Schuldnerverzug handelt es sich lediglich um eine Vorfrage für die rechtlichen Beziehungen; allein aus dem Vorliegen des Schuldnerverzuges ergeben sich indes - auch nach der Argumentation der Klägerin - unmittelbare Konsequenzen für die rechtliche Beziehung der Parteien zueinander nicht (vgl. BGH NJW 2000, 2280).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04

    Verantwortlichkeit des Mietkäufers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16
    Inwieweit der Annahme eines kausalen Schadens ein etwaiger Rückzahlungsanspruch gegen die Lieferantin entgegenstehen könnte, kann vorliegend dahinstehen, da der Beklagte dem Klägervortrag, dass ein solcher Anspruch jedenfalls überwiegend wahrscheinlich nicht einbringlich wäre, nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2005, Az. I-24 U 98/04 - juris ).
  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16
    Erforderlich ist jedoch ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug, der individuelle, charakteristische Merkmale, die die Nachahmung erschweren, aufweist, sich ohne lesbar sein zu müssen, als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BGH, Beschluss vom 09. Juli 2015 - V ZB 208/14, NJW 2015, 3104; NJW-RR 2007, 351; Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 368 Rn. 3).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16
    Grundsätzlich muss der Schriftzug Andeutungen von Buchstaben erkennen lassen (BGH NJW 1997, 3380).
  • BGH, 17.02.1993 - VIII ZR 37/92

    Übernahmebestätigung beim Leasingsvertrag - Abrede zur Vorleistungspflicht und

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16
    Zwar ist eine Übernahmebestätigung als Quittung in diesem Sinne nicht als Willenserklärung zu qualifizieren (vgl. BGH NJW 1993, 1381, 1383).
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