Rechtsprechung
LG Wuppertal, 12.07.2016 - 16 S 63/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Barabhebung, Geldautomat, Kreditkarte, Garantiefunktion
- IWW
StGB 266 b; InsO 302 Nr. 1
Privilegierung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsbegehren betreffend das Entstehen einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung; Abhebungen am Geldautomaten mittels Kreditkarte als Kreditgewährung; Kreditherausgabe trotz mangelnder Bonität
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 09.07.2015 - 92 C 6/14
- LG Wuppertal, 12.07.2016 - 16 S 63/15
Papierfundstellen
- WM 2017, 852
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Auszug aus LG Wuppertal, 12.07.2016 - 16 S 63/15
Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Vorschrift keine Anwendung findet bei Abhebungen des Karteninhabers an Automaten des Kreditinstituts, das die Karte selbst ausgegeben hat (BGH NJW 2002, 905).Dabei kommt es für die Frage des rechtlichen Dürfens grundsätzlich nicht darauf an, ob der Täter eine ihm vom Aussteller gesetzte Kreditgrenze überschreitet, sondern allein darauf, ob die Vermögensverhältnisse des Täters die Ausgleichung der aufgelaufenen Schuldsalden am Fälligkeitstermin als sicher erscheinen lassen (…BGH a.a.O. Tz. 13; BGHSt 47, 160, 170;… Fischer, StGB, § 266b Rn. 17).
- OLG Hamm, 04.05.2016 - 32 Sa 16/16
Gerichtsstandbestimmung; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung; …
Auszug aus LG Wuppertal, 12.07.2016 - 16 S 63/15
Streitwert in der Berufungsinstanz : 3.288,52 EUR (80 % von 4.110,65 EUR; es ist lediglich ein Abschlag in dieser Höhe wegen der Feststellungsklage geboten; entscheidend kommt es auf die Vollstreckungsaussichten anhand der voraussichtlichen wirtschaftlichen Lage des Beklagten auch für die Zeit nach der Restschuldbefreiung an, die hier als günstig zu beurteilen sind, da der Beklagte Einkünfte aus unselbständiger Berufstätigkeit erzielt, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2016 - I-32 SA 16/16, juris).