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LG Wuppertal, 13.11.1987 - 6 T 979/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1179a; BGB § 1179b
Ausschluß des Löschungsanspruchs nach § 1179b BGB bei Bestellung einer Eigentümergrundschuld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.1987 - V ZR 249/85
Formularmäßige Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle …
Auszug aus LG Wuppertal, 13.11.1987 - 6 T 979/87
Nur mit dieser einschränkenden Zweckbestimmung sollte für die Bekl. erkennbar die Grundschuld bestellt werden (vgl, BGH DNotZ 1987, 493, 494 f.). - LG Mainz, 07.08.1987 - 7 O 198/87
Einschränkung der Sicherungsabrede in einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld
Auszug aus LG Wuppertal, 13.11.1987 - 6 T 979/87
5. Llegenschaftsrecht - Einschränkung der Sicherungsabrede in einer Kauf prelsfinanzierungsgrundschuid (LG Mainz, Urteil vom 7.8. 1987 - 7 0 198/87 - mitgeteilt von Notar Wolfgang Göbel, Wiehl) BGB §§ 1191; 145 ff. Wird bei der Bestellung einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld in der Grundschuldbestellungsurkunde erklärt, daß die Grundschuld bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung "nur zur Sicherung von an den derzeitigen Grundstückseigentümer ausgezahlten Kaufpreisfinanzierungsmitteln der Schuldner zu diesem (Kauf-)vertrag" dient, "nicht dagegen zur Sicherung sonstiger Verbindlichkeiten des Schuldners bei der Grundschuldgläubigerin, auch nicht von Disagio oder aufgelaufenen Zinsen", und zwar unabhängig davon, welche Zweckerklärung der Darlehensnehmer/Käufer ansonsten gegenüber der Grundschuldgläubigerin abgegeben hat oder abgeben wird, dann ist diese eingeschränkte Sicherungszweckerklärung wirksam vereinbart, wenn die Grundschuldgläubigerin, der die Grundschuldbestallungsurkunde in Abschrift und unter Hinweis auf die Einschränkung des Sicherungszweckes übersandt wird, nicht widerspricht.
- LG Köln, 16.09.1987 - 11 T 295/87
Eintragung einer Löschungsvormerkung nach § 1179 BGB a. F. für ein im Rang …
4. Liegenschaftsrecht - Ausschluß des Löschungsanspruchs nach § 1179b BGB bei Bestellung einer Eigentümergrundschuld (LG Wuppertal, Beschluß vom 13.11.1987 - 6 T 979/87 - mitgeteilt von Notar Dr. Bodo Wolter, Wuppertal) BGB §§ 1179a; 1179b Bei der Bestellung einer Eigentümergrundschuld kann der Anspruch der zukünftigen Fremdgläubiger auf Löschung der Grundschuld aus § 1179b BGB ausgeschlossen und dies im Grundbuch eingetragen werden.