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   LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19   

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LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19 (https://dejure.org/2020,15739)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15.04.2020 - 16 T 124/19 (https://dejure.org/2020,15739)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15. April 2020 - 16 T 124/19 (https://dejure.org/2020,15739)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorprozessuale Privatgutachterkosten auch bei Laien nicht erstattungsfähig!

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wird ein Privatgutachten von der Partei, die im Gerichtsverfahren verliert erstattet?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei Laien: Vorprozessuale Privatgutachterkosten regelmäßig nicht erstattungsfähig (IMR 2020, 350)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    Dazu gehören die Fälle, in denen die Partei ohne sachverständige Hilfe die Feststellungen des Sachverständigen nicht überprüfen oder erschüttern oder das Fragerecht ihm gegenüber nicht ausüben kann (BGH, Beschluss vom 07.02.2013, VII ZB 60/11; Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11).

    Das gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass schon nach § 485 Abs. 3 ZPO eine neue Begutachtung nur stattfindet, wenn die Voraussetzungen des § 412 ZPO erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2013, VII ZB 60/11).

  • BGH, 12.02.1954 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    Das weitere "rechtliche Schicksal" dieser Gebührenschuld könne Im Festsetzungsverfahren nicht erörtert werden (so BGH, Beschluss vom 12. Februar 1954 - I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941 mit abl.

    An dieser Entscheidung ist der Senat nicht durch den Beschluss des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 12. Februar 1954 (I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941) gehindert, weil der I. Senat auf Anfrage erklärt hat, dass er an seiner Rechtsauffassung nicht mehr festhält (§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).

  • BGH, 12.09.2018 - VII ZB 56/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der von der beklagten Partei

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    Holt eine Partei private Sachverständigengutachten unmittelbar prozessbezogen ein, wird die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2018, VII ZB 56/15; Beschluss vom 01.02.2017, VII ZB 18/14, Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.1994 - 13 W 225/93
    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    Überdies führe die Gegenmeinung zu dem unbilligen Ergebnis, dass der Prozessgegner entgegen der Kostengrundentscheidung die vollen Anwaltskosten der Streitgenossen tragen müsse und der ihm gegenüber unterlegene Streitgenosse keinen Anteil an diesen Kosten zu übernehmen brauche (so insbesondere OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 625; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 546; OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 355 mit zust. Anm. Mümmler; OLG München, MDR 1993, 804 und 1994, 215; OLG Oldenburg, MDR 1994, 416; OLG Karlsruhe, ZS Freiburg, Rpfleger 1994, 316; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 293; Münch-Komm-ZPO/Belz, 2. Aufl., § 91 Rdnr. 90; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdnr. 13, Stichwort "Streitgenossen" unter 3).
  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    Holt eine Partei private Sachverständigengutachten unmittelbar prozessbezogen ein, wird die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2018, VII ZB 56/15; Beschluss vom 01.02.2017, VII ZB 18/14, Rn. 13).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden, wenn das Gutachten sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist, so dass diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, regelmäßig nicht erstattungsfähig sind (BGH, Beschluss vom 04.03.2008, VI ZB 72/06 = NJW 2008, 1597, 1598).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.1992 - 11 W 39/92
    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    Überdies führe die Gegenmeinung zu dem unbilligen Ergebnis, dass der Prozessgegner entgegen der Kostengrundentscheidung die vollen Anwaltskosten der Streitgenossen tragen müsse und der ihm gegenüber unterlegene Streitgenosse keinen Anteil an diesen Kosten zu übernehmen brauche (so insbesondere OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 625; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 546; OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 355 mit zust. Anm. Mümmler; OLG München, MDR 1993, 804 und 1994, 215; OLG Oldenburg, MDR 1994, 416; OLG Karlsruhe, ZS Freiburg, Rpfleger 1994, 316; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 293; Münch-Komm-ZPO/Belz, 2. Aufl., § 91 Rdnr. 90; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdnr. 13, Stichwort "Streitgenossen" unter 3).
  • OLG München, 18.11.1993 - 11 W 2190/93
    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    Überdies führe die Gegenmeinung zu dem unbilligen Ergebnis, dass der Prozessgegner entgegen der Kostengrundentscheidung die vollen Anwaltskosten der Streitgenossen tragen müsse und der ihm gegenüber unterlegene Streitgenosse keinen Anteil an diesen Kosten zu übernehmen brauche (so insbesondere OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 625; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 546; OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 355 mit zust. Anm. Mümmler; OLG München, MDR 1993, 804 und 1994, 215; OLG Oldenburg, MDR 1994, 416; OLG Karlsruhe, ZS Freiburg, Rpfleger 1994, 316; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 293; Münch-Komm-ZPO/Belz, 2. Aufl., § 91 Rdnr. 90; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdnr. 13, Stichwort "Streitgenossen" unter 3).
  • OLG Koblenz, 30.08.1993 - 14 W 569/93
    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    Überdies führe die Gegenmeinung zu dem unbilligen Ergebnis, dass der Prozessgegner entgegen der Kostengrundentscheidung die vollen Anwaltskosten der Streitgenossen tragen müsse und der ihm gegenüber unterlegene Streitgenosse keinen Anteil an diesen Kosten zu übernehmen brauche (so insbesondere OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 625; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 546; OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 355 mit zust. Anm. Mümmler; OLG München, MDR 1993, 804 und 1994, 215; OLG Oldenburg, MDR 1994, 416; OLG Karlsruhe, ZS Freiburg, Rpfleger 1994, 316; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 293; Münch-Komm-ZPO/Belz, 2. Aufl., § 91 Rdnr. 90; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdnr. 13, Stichwort "Streitgenossen" unter 3).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02

    Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19
    Grundsätzlich gilt die gefestigte BGH-Rechtsprechung, wonach in Fällen, in denen Streitgenossen in einem Prozess, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinschaftlichen Anwalt vertreten waren, der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen kann (BGH, Beschluss vom 30.04.2003, VIII ZB 100/02).
  • OLG Dresden, 16.06.1998 - 15 W 708/98

    Kostenfestsetzung nach einem Prozess bei Obsiegen eines Streitgenossen und

  • OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - 10 W 114/91
  • OLG Bamberg, 07.01.1994 - 1 W 46/93

    Sofortige Beschwerde des Beklagten gegen Kostenfestsetzungsbeschluß;

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

  • OLG Stuttgart, 01.02.1990 - 8 W 140/89
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