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   LG Wuppertal, 15.11.2018 - 9 S 118/18   

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https://dejure.org/2018,38635
LG Wuppertal, 15.11.2018 - 9 S 118/18 (https://dejure.org/2018,38635)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15.11.2018 - 9 S 118/18 (https://dejure.org/2018,38635)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15. November 2018 - 9 S 118/18 (https://dejure.org/2018,38635)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.11.2018 - 9 S 118/18
    Denn dieser Senat hatte ausgeführt: Wenn eine beglichene Rechnung mit Indizwirkung nicht vorliegt, hat der Geschädigte konkrete Anhaltspunkte für die Be-stimmung des Herstellungsaufwandes unter Berücksichtigung der speziellen Situation des Geschädigten vorzutragen (BGH, VI ZR 61/17, juris).

    "Bei der dann vom Tatrichter zu leistenden Bemessung der Schadenshöhe ist zu beachten, dass der Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen müssen" (u.a. VI ZR 61/17 und VI ZR 171/16, bei juris).

    Ersatzfähig ist dann der Betrag der sich bei Anwendung der Vereinbarung ergibt."Mithin stellt bereits eine - wirksame - Preisvereinbarung den geforderten tragfähigen Anknüpfungspunkt für die nach § 287 ZPO vorzunehmende Schadensschätzung dar und gibt die Kammer ihre bisherige hierzu anderslautende Rechtsprechung auf.Dies zugrunde gelegt hätte es - zumindest in einem ersten Schritt - ausgereicht, wenn die Klägerin eine wirksame Preisvereinbarung des Geschädigten mit dem Sachverständigen sowie eine damit korrespondierende (vgl. BGH, VI ZR 61/17, bei juris) Rechnung des Sachverständigen oder eine übliche Vergütung dargelegt hätte.

  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 91/16

    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.11.2018 - 9 S 118/18
    Dieses Transparenzgebot gilt auch für das Hauptleistungsversprechen und das Preis-/Leistungsverhältnis (BGH, IV ZR 91/16 juris).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.11.2018 - 9 S 118/18
    Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Beru-fung der Beklagten auch in der Sache Erfolg.Dass ihr ein - weitergehender - Anspruch aus § 7 I StVG, §§ 823, 249 BGB, § 115 I Nr. 1 VVG, § 398 BGB zusteht, hat die Klägerin nicht dargelegt.Da der Geschädigte die Rechnung des Sachverständigen nicht - selbst - bezahlt hat, kann nicht indiziell von der Erforderlichkeit der angesetzten Kosten ausgegangen werden (vgl. BGH, VI ZR 50/15, bei juris).
  • BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.11.2018 - 9 S 118/18
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17

    Direktanspruch des geschädigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.11.2018 - 9 S 118/18
    Denn sonst hätte der ausdrückliche Hinweis des BGH auf das Erfordernis tragfähiger Anknüpfungspunkte keinen Sinn ergeben.Aufgrund des Aufsatzes des Mitgliedes des VI. Zivilsenates, Herrn RiBGH Offenloch in DAR 2018, 302, 309f hat sich aber herausgestellt, dass die Kammer den BGH damit zu wörtlich genommen hat.
  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.11.2018 - 9 S 118/18
    "Bei der dann vom Tatrichter zu leistenden Bemessung der Schadenshöhe ist zu beachten, dass der Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen müssen" (u.a. VI ZR 61/17 und VI ZR 171/16, bei juris).
  • LG Wuppertal, 06.03.2019 - 8 S 57/18
    Erforderlich ist allerdings, dass diese wirksam ist (LG Wuppertal, Urteil vom 15.11.2018, Az. 9 S 118/18, juris).
  • AG Wuppertal, 08.03.2019 - 33 C 452/18
    Dass es sich bei dem - wie auch immer rechnerisch ermittelten - Grundhonorar zuzüglich der geltend gemachten Nebenkosten um die übliche Vergütung handelt, hat die Klägerin ebenfalls - auch in Kenntnis der Rechtsprechung der 9. Berufungszivilkammer des Landgerichts Wuppertal (vgl. nur LG Wuppertal, Urteil vom 15.11.2018 - 9 S 118/18) - nicht behauptet.
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