Rechtsprechung
LG Wuppertal, 16.01.2017 - 6 O 103/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung der Online-Zeitung "Sabah" zur Unterlassung öffentlicher abwertender Erklärungen über Angehörige der Gülen-Bewegung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berichterstattung nur bei Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen zulässig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2017 - 6 O 103/16
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Berichterstattung wäre zunächst das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen (BGH NJW 1977, 1288 u. NJW 1997, 1148). - BGH, 20.06.1972 - VI ZR 26/71
Verantwortlichkeit für Anzeigen bzw. Inserate in einer Zeitung
Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2017 - 6 O 103/16
Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht um so höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (BGH NJW 1972, 1658). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2017 - 6 O 103/16
Ist der sich Äußernde danach nicht in der Lage, seine Behauptungen mit Belegtatsachen zu fundieren, so wird seine Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung behandelt (BVerfG NJW 1999, 1322). - BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74
Abgeordnetenbestechung
Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2017 - 6 O 103/16
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Berichterstattung wäre zunächst das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen (BGH NJW 1977, 1288 u. NJW 1997, 1148).