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LG Wuppertal, 16.04.1985 - 6 T 261/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB 1105
Bestimmtheit der Geldleistung bei einer Reallast - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Nürnberg-Fürth, 09.05.1985 - 13 T 2571/85
Zur Begründung von Wohnungseigentum bei Eigengrenzaberbau
Auszug aus LG Wuppertal, 16.04.1985 - 6 T 261/85
8. Liegenschaftsrecht/Gesellschaftsrecht - Abtretung des Auflassungsanspruchs einer Vor-GmbH (LG Nürnberg-Fürth, Beschluß vom 9.5.1985 - 13 T 2571/85 - mitgeteilt von Notar Dr. Wolfram Eckhardt, Fürth) BGB §§ 398, 883 Abs. 1; 925 Abs. 1 GmbHG § 11 Abs. 1 dung von Teileigentum nicht entgegen. - OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 8 W 226/82
Auszug aus LG Wuppertal, 16.04.1985 - 6 T 261/85
Wird es im übrigen für zulässig erachtet, unter Einbeziehung eines in Ausübung einer Grunddienstbarkeit im Wege des Eigengrenzüberbaues auf das Nachbargrundstück hinübergebauten Gebäudes Wohnungseigentum auf einem fremden Grundstück zu begründen (OLG Stuttgart Rpfleger 1982, 375 = DNotZ 1983, 444), muß es einem Wohnungseigentümer erst recht gestattet sein, in Ausübung einer Grunddienstbarkeit mittels Betretens eines fremden Grundstückes eine Wohnungseigentumseinheit auf dem Grundstück zu erreichen, dessen Miteigentümer er ist.
- LG Nürnberg-Fürth, 09.05.1985 - 13 T 2571/85
Abtretung des Auflassungsanspruchs einer Vor-GmbH
7. Liegenschaftsrecht- Bestimmtheit der Geldleistung bei einer Reallast (LG Wuppertal, Beschluß vom 16.4.1985-6 T 261/85 - mitgeteilt von Rechtspfleger Dieter Rudloff, Velbert) BGB§ 1105 ZPO § 323 Mit dinglicher Wirkung kann nicht als Bedingung einer Rentenreallast vereinbart werden, daß § 323 ZPO entsprechend anzuwenden ist.