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   LG Wuppertal, 17.03.2016 - 9 S 262/15   

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https://dejure.org/2016,4245
LG Wuppertal, 17.03.2016 - 9 S 262/15 (https://dejure.org/2016,4245)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17.03.2016 - 9 S 262/15 (https://dejure.org/2016,4245)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17. März 2016 - 9 S 262/15 (https://dejure.org/2016,4245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Berechtigung der Kündigung eines Dienstvertrages (hier: "Original Easylife Therapie" zur Gewichtsabnahme)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diätmethode: Abnehm-Therapie ist "Dienstleistung höherer Art"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Recht zur fristlosen Kündigung bei "Abnehm-Therapie" bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 699
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Solingen, 05.11.2015 - 10 C 150/15

    Zahlung einer Teilvergütung bei Kündigung des Dienstverhältnisses nach Beginn der

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.03.2016 - 9 S 262/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 05.11.2015 (Az. 10 C 150/15) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Solingen, Aktenzeichen: 10 C 150/15, vom 05.11.2015, zugestellt am 12.11.2015, teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 631, 09 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2014 sowie weitere vorgerichtliche nicht streitwerterhöhende Kosten i.H.v. 663, 95 EUR zu zahlen.

  • LG Wuppertal, 05.12.2013 - 9 S 21/13

    Gewichtsabnahme, Therapie

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.03.2016 - 9 S 262/15
    Bei der "Original Easylife Theraphie" handele es sich auch nicht um eine Dienstleistung höherer Art. Bundesweit würden Therapieteilnehmer versuchen, unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Wuppertal, 9 S 21/13, auf die sich auch das Amtsgericht bezogen hat, das Recht einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses zu konstruieren.

    Es ist zwar zutreffend, dass der vorliegende Fall nicht vollumfänglich mit der Fallkonstellation vergleichbar ist, zu welcher die Kammer bereits mit Urteil vom 05.12.2013, 9 S 21/13 (abrufbar unter www.nrwe.de), eine entsprechende Entscheidung gefällt hat.

  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 203/10

    Dienstvertrag über die Erbringung von Pflegeleistungen: Inhaltskontrolle einer

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.03.2016 - 9 S 262/15
    So unterfällt nach der Rechtsprechung des BGH der Vertrag mit einem Pflegeinstitut über häusliche Krankenpflege sogar dann dem § 627 BGB, wenn der Pflegebedürftige keinen Einfluss darauf hat, welcher Mitarbeiter des Pflegedienstes ihn zu unterstützen hat (NJW 2011, 2955).
  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.03.2016 - 9 S 262/15
    Dazu treten qualifizierte Tätigkeiten, die den persönlichen Lebensbereich betreffen (vgl. Reuter in: Staudinger, BGB, Neubeararb. 2012, § 627, Rn. 18; Henssler in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 627, Rn. 21; BGH, NJW 2010, 150).
  • AG Dortmund, 15.12.2015 - 425 C 7731/15

    Dienstvertrag, Höherer Art, besonderes Vertrauen, Behandlung, Gewichtsabnahme,

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.03.2016 - 9 S 262/15
    Veröffentlicht ist in diesem Zusammenhang - neben der genannten Entscheidung der Kammer - lediglich eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund (Urteil vom 15.12.2015, 425 C 7731/15, juris), welche bei einer easylive-Therapie ebenfalls eine Dienstleistung höherer Art nach § 627 BGB annimmt.
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 95/11

    Kündigung des Dienstvertrages bei Vertrauensstellung: Beauftragung eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.03.2016 - 9 S 262/15
    Eine Übertragung auf Grund besonderen Vertrauens kommt immer dann in Betracht, wenn die Dienstleistung den persönlichen Lebens- oder Geschäftsbereich betrifft und daher in besonderem Maße Diskretion erfordert (BGH, NJW 2011, 3575).
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