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   LG Wuppertal, 17.09.2020 - 6 O 46/20   

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https://dejure.org/2020,27238
LG Wuppertal, 17.09.2020 - 6 O 46/20 (https://dejure.org/2020,27238)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17.09.2020 - 6 O 46/20 (https://dejure.org/2020,27238)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17. September 2020 - 6 O 46/20 (https://dejure.org/2020,27238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW Bulli im Abgasskandal - Schadenersatz beim VW T5

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW T5 - Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW T5 - Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW Bulli im Abgasskandal - Schadenersatz beim VW T5

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 18 U 58/18

    Unzulässige Abschalteinrichtung: Hersteller muss Dieselfahrzeuge zurücknehmen

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.09.2020 - 6 O 46/20
    Eine Verzinsung gemäß § 849 BGB entspricht in einem solchen Fall nicht dem Zweck der Vorschrift, mit einem pauschalierten Mindestbetrag den Verlust der Nutzbarkeit einer entzogenen oder beschädigten Sache auszugleichen (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18, juris).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.09.2020 - 6 O 46/20
    Eine Verzinsung gemäß § 849 BGB entspricht in einem solchen Fall nicht dem Zweck der Vorschrift, mit einem pauschalierten Mindestbetrag den Verlust der Nutzbarkeit einer entzogenen oder beschädigten Sache auszugleichen (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18, juris).
  • OLG Hamm, 14.01.2020 - 34 U 37/19

    Vom Dieselskandal betroffener VW Passat mit Motor EA 189

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.09.2020 - 6 O 46/20
    Hier sind keine Gründe für die Überschreitung des Schwellenwertes von einer 1, 3-fachen Geschäftsgebühr erkennbar, da es sich hier aufgrund der massenhaft aufgetretenen und intensiv in Rechtsprechung und Lehre thematisierten Problematik und des überschaubaren Sachverhalts eher um eine durchschnittlich schwierige und umfangreiche Angelegenheit handelt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.01.2020-34 U 37/19, juris).
  • KG, 26.09.2019 - 4 U 77/18
    Auszug aus LG Wuppertal, 17.09.2020 - 6 O 46/20
    Vielmehr stand auch dieser Aufwendung die - mit Hilfe der Darlehensfinanzierung erkaufte - Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs gegenüber, so dass auch insoweit eine Nutzungsvergütung anzurechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04, juris; KG Berlin, Urteil v. 26.09.2019 - 4 U 77/18, juris).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.09.2020 - 6 O 46/20
    Hinsichtlich der grundsätzlichen Haftung der Beklagten aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB wegen des Einbaus der Dieselmotoren des Typs EA 189 mit der dargestellten Umschaltlogik folgt das Gericht der Auffassung des Bundesgerichgtshofs (Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2019 - 10 U 11/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW-Gebrauchtwagen

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.09.2020 - 6 O 46/20
    Für den Gegenstandswert bzgl. der vorgerichtlichen Tätigkeit ist aber der Wert des verfolgten Anspruchs zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Klägervertreters maßgeblich, soweit er begründet ist; dabei ist die in diesem Zeitpunkt zurückgelegte Kilometerleistung zu schätzen und als Nutzungsentschädigung vom Gegenstandswert in Abzug zu bringen (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 24.09.2019-10 U 11/19, Tz 85).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.09.2020 - 6 O 46/20
    Vielmehr stand auch dieser Aufwendung die - mit Hilfe der Darlehensfinanzierung erkaufte - Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs gegenüber, so dass auch insoweit eine Nutzungsvergütung anzurechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04, juris; KG Berlin, Urteil v. 26.09.2019 - 4 U 77/18, juris).
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