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   LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16   

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https://dejure.org/2018,3265
LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16 (https://dejure.org/2018,3265)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 18.01.2018 - 2 O 301/16 (https://dejure.org/2018,3265)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 2 O 301/16 (https://dejure.org/2018,3265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung aus dem Rückgewährschuldverhältnis i.R.d. Zwangsvollstreckung durch Erklärung des Widerrufs der Darlehensverträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwei einzelne Erklärungen sind keine einheitliche Widerrufsbelehrung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch "enge" Zweckerklärung umfasst Rückgewähransprüche nach Darlehenswiderruf (IVR 2018, 96)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16
    Soweit der Kläger eine inhaltliche Bearbeitung der Widerrufsbelehrung darin sehen will, dass die Beklagte auf Seite 29 des Vertrages einen "Hinweis auf zu leistenden Wertersatz im Fall des Widerrufs des Darlehens und Zustimmung zur Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der Widerrufsfrist" formulierte, folgt die Kammer dem im Anschluss an die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 12.11.2015 (Az. 11 U 23/15, Rz. 71 ff. zitiert nach juris, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 17.01.2017, XI ZR 158/16, Anl. Rsp. 158/16 im Anlagenkonvolut zum Ss der Beklagten vom 07.03.2017) nicht.

    Ein Verstoß liegt nicht vor, da die Ausnahme des § 2 Abs. 2 S. 2 RDG eingreift (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.11.2015, - 11 U 23/15 Rz. 83 zitiert nach juris).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16
    Die Gesetzlichkeitsfiktion wird durch eine inhaltlich zutreffende Vervollständigung, die über die vom Muster behandelten Themen hinaus lediglich ergänzende und rechtlich richtige Informationen vermittelt, ohne in den Text des Musters einzugreifen oder auf ihn bezogene Angaben zu machen, nicht beeinträchtigt, selbst wenn sie im selben Formular erfolgt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15, Rz. 2 und 27).
  • BGH, 26.09.2017 - XI ZR 545/15

    Montranus II - Fondsbeteiligung und Helaba-Finanzierung können widerrufen werden

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16
    Die Erklärung des Widerrufs auf Grund von Motiven, die nicht durch den Schutzzweck des Verbraucherwiderrufsrechts motiviert sind, reicht für eine Rechtsmissbräuchlichkeit nicht aus (BGH, Urteil vom 26.09.2017, XI ZR 545/15, Rz. 20 zitiert nach juris).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16
    Ebenso geht die Gesetzlichkeitsfiktion nicht verloren, wenn der Unternehmer von sich selbst nicht in wörtlicher Übereinstimmung mit dem Muster in der dritten Person Singular sondern in der ersten Person Plural spricht (BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15, Rz. 23 zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2016 - 9 U 73/16

    Rechtsfolgen der Pfändung eines Nießbrauchrechts; Anfechtung des unentgeltlichen

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16
    Der Hinweis auf Bl. 29 des Vertrages ist rechtlich richtig, insbesondere wenn, wie der Kläger selbst ausführt, die Beklagte überlicherweise vertragliche Zinsen über dem Marktdurchschnitt vereinbart hatte (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2017, 9 U 73/16 , Anlagenkonvolut zum Ss vom 09.05.2017).
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99

    Abtretung einer titulierten Forderung

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16
    Von einer materiellen Einziehungsermächtigung ist bei einer so genannten stillen Sicherungsabtretung grundsätzlich auszugehen, wenn keine Tatsachen vorgetragen sind, die im Einzelfall auf eine von der Regel abweichende Abrede hindeuten (BGH, Urteil vom 19.10.2000, - IX ZR 255/99 -, Rz. 5 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16
    Zwar geht die Kammer mit dem Brandenburgischen OLG (Urteil vom 04.07.2012, Az. 4 U 182/11 zitiert nach juris) und dem OLG Celle (Urteil vom 28.08.2013, Az. 3 U 43/13, zitiert nach der Kopie Bl. 406-418 d.A.) davon aus, dass die Rnur dann eine eigene Verwertungsbefugnis hinsichtlich der Rechte aus der notariellen Urkunde hat - und damit andere zur Verwertung ermächtigen kann - , wenn sie in den Sicherungsvertrag zwischen den Parteien eingetreten ist.
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16
    Die Erklärung ermächtigt die Beklagte zur Einziehung der Grundschuld und der Ansprüche aus der persönlichen Schuldübernahme im eigenen Namen und ist dabei nicht auf die Einziehung im Wege der Zwangsvollstreckung beschränkt (vgl. zur fehlenden Zulässigkeit einer sog. isolierten Vollstreckungsstandschaft in Abgrenzung zur materiellen Einziehungsermächtigung: BGH, Urteil vom 09.12.1992, - VIII ZR 218/91).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2018 - 9 U 145/16

    Verbraucherkreditvertrag zur Finanzierung einer Photovoltaiklanlage: Beginn der

    Dies ergibt sich aus der Gesetzesformulierung in § 355 Abs. 2 Satz 4 BGB a. F. (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 18.01.2018 - 2 O 301/16 -, Rn. 83 ff., zitiert nach Juris; Wendehorst in Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage 2012, § 312 c BGB Rn. 148).
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