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   LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17   

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LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17 (https://dejure.org/2017,38035)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19.05.2017 - 16 T 126/17 (https://dejure.org/2017,38035)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 16 T 126/17 (https://dejure.org/2017,38035)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2016 - 11 W 66/16

    Erinnerung gegen den Ansatz von Gerichtsvollzieherkosten: Ermessen des

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Prüfungsmaßstab ist demnach, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde, ob dessen Grenzen eingehalten wurden und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 22.7.2016 - 11 W 66/16, BeckRS 2016, 13620, beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 W 63/16, juris Rn. 20).

    Bei den Ladungen zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft handelt es sich um Massenverfahren, so dass fast immer gleich gelagerte Gründe für oder gegen die persönliche Zustellung sprechen; treffen diese Erwägungen auch auf die einzelne Ladung zu, weil keine besonderen Umstände vorliegen, reicht dies für eine einzelfallbezogene Abwägung aus (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 22.7.2016 - 11 W 66/16, BeckRS 2016, 13620, beck-online).

  • LG Verden, 23.11.2016 - 6 T 126/16

    Erhebung von Gebühren eines Obergerichtsvollziehers für die Zustellung der Ladung

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Es fehlt somit an der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage (vgl. auch LG Verden, Beschl. v. 23.11.2016 - 6 T 126/16, BeckRS 2016, 116696, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 10 W 41/16

    Umfang der vom Gläubiger zu tragenden Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf setzt eine Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung voraus, dass die Kosten durch einen offensichtlichen und schweren Fehler in der Sachbearbeitung verursacht wurden, mithin ein Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen vorliegt, der offen zu Tage tritt (vgl. OLG Düsseldorf Beschl. v. 9.5.2016 - 10 W 41/16, BeckRS 2016, 15315, beck-online; OLG Düsseldorf Beschl. v. 23.9.2014 - 10 W 130/14, BeckRS 2014, 23125, beck-online; OLG Düsseldorf, I-10 W 126/12, Beschluss vom 27. November 2012).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 8 W 75/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Kostenansatz bei persönlicher Zustellung einer Ladung

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Aus der Formulierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 GVGA "insbesondere" folgt vielmehr, dass die in der Bestimmung enthaltenen Gründe für eine persönliche Zustellung nicht abschließend sind, so dass auch weitere Erwägungen des Gerichtsvollziehers eine persönliche Zustellung erlauben (vgl. LG Karlsruhe Beschl. v. 24.3.2016 - 5 T 94/15, BeckRS 2016, 18952, beck-online; AG Köln, Beschluss vom 14.10.2014 - 288 M 857/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.2015 - 8 W 75/15, LG Bonn, Beschluss vom 23.10.2014 - I-7 T 121/14; andere Ansicht: Häublein, in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage 2013, § 194 Rn. 1; LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007 - 3 T 501/07).
  • OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 63/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Prüfungsmaßstab ist demnach, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde, ob dessen Grenzen eingehalten wurden und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 22.7.2016 - 11 W 66/16, BeckRS 2016, 13620, beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 W 63/16, juris Rn. 20).
  • AG Köln, 14.10.2014 - 288 M 857/14

    Erinnerung gegen den Kostenansatz eines Gerichtsvollziehers

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Aus der Formulierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 GVGA "insbesondere" folgt vielmehr, dass die in der Bestimmung enthaltenen Gründe für eine persönliche Zustellung nicht abschließend sind, so dass auch weitere Erwägungen des Gerichtsvollziehers eine persönliche Zustellung erlauben (vgl. LG Karlsruhe Beschl. v. 24.3.2016 - 5 T 94/15, BeckRS 2016, 18952, beck-online; AG Köln, Beschluss vom 14.10.2014 - 288 M 857/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.2015 - 8 W 75/15, LG Bonn, Beschluss vom 23.10.2014 - I-7 T 121/14; andere Ansicht: Häublein, in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage 2013, § 194 Rn. 1; LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007 - 3 T 501/07).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 10 W 130/14

    Erhebung von Gerichtsvollzieherkosten für die Übermittlung des

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf setzt eine Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung voraus, dass die Kosten durch einen offensichtlichen und schweren Fehler in der Sachbearbeitung verursacht wurden, mithin ein Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen vorliegt, der offen zu Tage tritt (vgl. OLG Düsseldorf Beschl. v. 9.5.2016 - 10 W 41/16, BeckRS 2016, 15315, beck-online; OLG Düsseldorf Beschl. v. 23.9.2014 - 10 W 130/14, BeckRS 2014, 23125, beck-online; OLG Düsseldorf, I-10 W 126/12, Beschluss vom 27. November 2012).
  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Das wäre insbesondere der Fall, wenn er einen schweren Verfahrensfehler begangen hätte, der offen zu Tage treten würde (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1294).
  • LG Dresden, 10.07.2007 - 3 T 501/07
    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Aus der Formulierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 GVGA "insbesondere" folgt vielmehr, dass die in der Bestimmung enthaltenen Gründe für eine persönliche Zustellung nicht abschließend sind, so dass auch weitere Erwägungen des Gerichtsvollziehers eine persönliche Zustellung erlauben (vgl. LG Karlsruhe Beschl. v. 24.3.2016 - 5 T 94/15, BeckRS 2016, 18952, beck-online; AG Köln, Beschluss vom 14.10.2014 - 288 M 857/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.2015 - 8 W 75/15, LG Bonn, Beschluss vom 23.10.2014 - I-7 T 121/14; andere Ansicht: Häublein, in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage 2013, § 194 Rn. 1; LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007 - 3 T 501/07).
  • LG Bochum, 23.10.2014 - 7 T 121/14

    Erinnerung des Gläubigers gegen den Ansatz von Kosten für die persönliche

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Aus der Formulierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 GVGA "insbesondere" folgt vielmehr, dass die in der Bestimmung enthaltenen Gründe für eine persönliche Zustellung nicht abschließend sind, so dass auch weitere Erwägungen des Gerichtsvollziehers eine persönliche Zustellung erlauben (vgl. LG Karlsruhe Beschl. v. 24.3.2016 - 5 T 94/15, BeckRS 2016, 18952, beck-online; AG Köln, Beschluss vom 14.10.2014 - 288 M 857/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.2015 - 8 W 75/15, LG Bonn, Beschluss vom 23.10.2014 - I-7 T 121/14; andere Ansicht: Häublein, in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage 2013, § 194 Rn. 1; LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007 - 3 T 501/07).
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