Rechtsprechung
LG Wuppertal, 19.11.2008 - 6 T 770/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung über den Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger wird an das Amtsgericht zurückverwiesen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.2007 - IX ZB 234/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Einstellung des …
Auszug aus LG Wuppertal, 19.11.2008 - 6 T 770/08
Der hier bei der Entscheidung nach § 213 Abs. 1 Satz 2 InsO mangels Zulassung infolge in § 6 InsO unzulässige Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde begegnet keinen rechtsstaatlichen Bedenken, da jedenfalls eine Rechtspflegerentscheidung stets mit der befristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG angefochten werden kann (vgl. BGH, ZinsO 2007, 263 f. zu ähnlich gelagerten Problemstellung im Hinblick auf §§ 211, 216 InsO).
- LG Wuppertal, 28.04.2009 - 6 T 223/09
Beschwerde gegen die aufgrund freien Ermessens ergangene Ersetzung der Zustimmung …
Wegen des Sachverhalts wird zunächst verwiesen auf den Beschluss der Kammer vom 19. November 2008 (6 T 770/08).