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LG Wuppertal, 19.11.2018 - 9 T 193/187 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache (hier: Aufhebung einer Unterbringung)
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Velbert - XIV (L) 355/18
- LG Wuppertal, 14.11.2018 - 9 T 193/18
- LG Wuppertal, 19.11.2018 - 9 T 193/187
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der …
Auszug aus LG Wuppertal, 19.11.2018 - 9 T 193/187
Für die Einordnung und rechtliche Zulässigkeit ihres Begehrens ist zu beachten, dass einerseits ein isolierter Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung mangels Rechtsschutzinteresse unzulässig ist (BGH, V ZB 116/10, juris), andererseits ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 62 FamFG unabhängig davon zu bejahen ist, ob bereits Beschwerde eingelegt ist (…Bumiller/Harders/Bumiller/Harders/Schwamb FamFG § 62 Rn. 1 - 5;… Musielak/Borth, FamFG, 6. Auflage, § 62, Rn. 5, beide beck-online).