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   LG Wuppertal, 20.03.2019 - 3 O 310/18   

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LG Wuppertal, 20.03.2019 - 3 O 310/18 (https://dejure.org/2019,61946)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20.03.2019 - 3 O 310/18 (https://dejure.org/2019,61946)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20. März 2019 - 3 O 310/18 (https://dejure.org/2019,61946)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus LG Wuppertal, 20.03.2019 - 3 O 310/18
    Die mit dem Antrag begehrte Feststellung, dass die Klägerin keine weiteren Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf schuldet, ist ein zulässiges Feststellungsziel nach Darlehenswiderruf (BGH Urt. v. 16.05.2017, XI ZR 586/15).
  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

    Auszug aus LG Wuppertal, 20.03.2019 - 3 O 310/18
    Zweifelhaft ist bereits, ob Unzulänglichkeiten in den Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mit teilweise vertretener Rechtsprechung (vergleiche etwa LG Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16) überhaupt Auswirkungen auf den Beginn der Widerrufsfrist haben können.
  • LG Heilbronn, 30.01.2018 - 6 O 358/17

    Pkw-Finanzierung durch Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen für den

    Auszug aus LG Wuppertal, 20.03.2019 - 3 O 310/18
    Damit wurde dem gesetzgeberischen Ziel (vgl. BT-Drs. 16/11643, S. 87), dass der Verbraucher die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Darlehensablösung zuverlässig abschätzen kann, hinreichend Rechnung getragen (so auch LG Heilbronn, Urteil vom 30.01.2018, 6 O 358/17).
  • LG Dortmund, 19.03.2021 - 3 O 460/20
    Dieses Ergebnis wird bestätigt durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.12.2020 in dem gegen die hiesige Beklagte gerichteten Verfahren XI ZR 36/20 (BeckRS 2020, 36288), mit dem der Bundesgerichtshof auf die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers die Revision gegen den - von den Beklagtenvertretern im hiesigen Verfahren mehrfach (z.B. auf S. 5 der Klageerwiderungsschrift vom 13.01.2021 = Bl. 65 d.A.) zitierten - Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.12.2019 (Az.: I-16 U 97/19; erstinstanzlich: LG Wuppertal, Urt. v. 20.03.2019 - 3 O 310/18 -) zugelassen hat.
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