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LG Wuppertal, 20.12.2005 - 11 T 9/05, 11 T 10/05 |
Zitiervorschläge
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 11 T 9/05, 11 T 10/05 (https://dejure.org/2005,20467)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 39; GmbHG § 39 Abs. 2
Zur notariellen Bescheinigung gemäß § 39 BeurkG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Vorlage einer internationalen Sterbeurkunde zum Nachweis über das Ausscheiden eines Geschäftsführers; Übersetzung einer Sterbeurkunde durch den Notar; Anfechtbarkeit von Zwischenverfügungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 09.11.2005 - HRB 4963
- LG Wuppertal, 20.12.2005 - 11 T 9/05, 11 T 10/05
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 29.09.2006 - 5 T 300/06
Unzulässigkeit eigener Ermittlungen des Grundbuchamtes zur Genehmigungspflicht …
6. Notarrecht - Zur notariellen Bescheinigung gemäß § 39 BeurkG (LG Wuppertal, Beschluss vom 20.12.2005 - 11 T 9/05 und 11 T 10/05 - mitgeteilt und mit Anm. von Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann, Wuppertal) BeurkG § 39 GmbHG § 39 Abs. 2 Der Nachweis über das Ausscheiden eines Geschäftsführers gegenüber dem Handelsregister kann durch Vorlage der beglaubigten Abschrift einer ausländischen Sterbeurkunde in fremder Sprache und der Bescheinigung eines Notars über das Vorliegen und den Inhalt der Sterbeurkunde in deutscher Sprache erbracht werden.