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   LG Wuppertal, 20.12.2006 - 15 O 71/06   

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https://dejure.org/2006,19182
LG Wuppertal, 20.12.2006 - 15 O 71/06 (https://dejure.org/2006,19182)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20.12.2006 - 15 O 71/06 (https://dejure.org/2006,19182)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 15 O 71/06 (https://dejure.org/2006,19182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Keine Impressumpflicht auf Internetdatenbanken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß wegen eines unzulänglichen Impressums auf der Internetplattform www.mobile.de; Unterlassung der Werbung für den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit dem Slogan "...da wo der Händler kauft!"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anwendung des TMG auf Internetdatenbank ohne interaktive Bestellmöglichkeit - Impressumspflicht von Datenbanken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 20 U 17/07

    Diensteanbieter nach § 2 Nr. 1 TMG bei Internetpräsentation gewerblicher

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 20. Dezember 2006 - 15 O 71/06 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, zu unterlassen, auf eigenen Seiten innerhalb der Seiten des Dienstes "m.de" für Kraftfahrzeuge zu werben, wenn im dortigen eigenen Impressum nicht der gesetzliche Vertreter, die Handelsregistereintragung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a UStG angegeben werden, wie ausweislich der Anlage K4 geschehen.

    das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 20. Dezember 2006 - 15 O 71/06 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten zu unterlassen,.

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