Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 21.10.2020 - 16 T 162/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31571
LG Wuppertal, 21.10.2020 - 16 T 162/20 (https://dejure.org/2020,31571)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 21.10.2020 - 16 T 162/20 (https://dejure.org/2020,31571)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 16 T 162/20 (https://dejure.org/2020,31571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,31571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Versagung Restschuldbefreiung - unvollständige Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Begriff des "Kredites" i. S. d. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 06.01.2009 - 25 T 810/08

    Antrag auf Restschuldbefreiung ; Abtretung einer Lebensversicherung ;

    Auszug aus LG Wuppertal, 21.10.2020 - 16 T 162/20
    Allein der Umstand, dass durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde, erfüllt den Kreditbegriff nicht (im Anschluss an LG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2009, 25 T 810/08).

    Allein aus dem Umstand, dass der Schuldner aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes zur Rückzahlung verpflichtet ist, selbst wenn dies auf einer Straftat beruht, ist ein Versagungsgrund nicht zu folgern (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2009, 25 T 810/08, NZI 2009, 193).

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 89/09

    Erneuter Antrag auf Insolvenz, Stundung und Restschuldbefreiung nach Ablauf der

    Auszug aus LG Wuppertal, 21.10.2020 - 16 T 162/20
    Aus diesen Grundsätzen folgt, dass insbesondere auch der Zahlungsaufschub bzw. eine Stundung von dem Kreditbegriff umfasst ist (vgl. Braun, a.a.O.; AG Göttingen NZI 2010, 153).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht