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   LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17   

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LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17 (https://dejure.org/2018,35278)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23.07.2018 - 16 T 180/17 (https://dejure.org/2018,35278)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - 16 T 180/17 (https://dejure.org/2018,35278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten eines Schuldners hinsichtlich Versagung der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Anforderungen an die Darlegungslast im Rahmen eines auf § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO gestützten RSB-Versagungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08

    Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der sich der Antragsteller für den ihm obliegenden Sachvortrag zur Stützung seines Versagungsantrags auf einen Verwalterbericht beziehen kann, aus dem sich konkrete Hinweise auf einen Versagungsgrund ergeben (BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 73/08, Rn. 6), kann sich die angefochtene Entscheidung nicht stützen.

    Insoweit ist lediglich anzumerken, dass eine Glaubhaftmachung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann entbehrlich ist, wenn die im Versagungsantrag und in den dort in Bezug genommenen Sachstandsberichten des Verwalters enthaltenen Tatsachendarstellungen vom Schuldner im Schlusstermin oder (im Falle des schriftlichen Verfahrens) in der ihm gesetzten Frist nicht bestritten worden sind (BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 73/08, Rn. 6).

    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt, dass die Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach ihrer Art geeignet ist, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, WM 2009, 515 Rn. 10; vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, WM 2011, 176 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 142/11, ZInsO 2011, 1223 Rn. 7).

    Schließlich wäre für den Fall, dass entgegen der vorstehenden Ausführungen von einem zulässigen Versagungsantrag auszugehen und mithin von einem zu bejahenden Versagungsgrund auszugehen wäre, zu beachten, dass der verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009, aaO Rn. 21; vom 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, ZVI 2009, 510 Rn. 15) gerade im vorliegenden Fall besonderer Beachtung bedarf.

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZA 29/10

    Restschuldbefreiung: Schuldhaftes Verschweigen der gerichtlichen Verfolgung einer

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Wo die Wesentlichkeitsgrenze verläuft, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - IX ZB 132/04, NZI 2005, 233, 234; vom 7. Oktober 2010 - IX ZA 29/10, ZVI 2011, 105 Rn. 7).

    Es kann nur anhand des Gesamtbildes, das sich aus dem Verhalten des jeweiligen Schuldners ergibt, beurteilt werden, ob er trotz Vorliegens eines der von § 290 Abs. 1 InsO erfassten Verstöße noch als redlich angesehen werden kann (BGH, vom 7. Oktober 2010, aaO).

  • BGH, 02.07.2009 - IX ZB 63/08

    Notwendiger Umfang eines Verzeichnisses über Forderungen gegen den Schuldner

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Schließlich wäre für den Fall, dass entgegen der vorstehenden Ausführungen von einem zulässigen Versagungsantrag auszugehen und mithin von einem zu bejahenden Versagungsgrund auszugehen wäre, zu beachten, dass der verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009, aaO Rn. 21; vom 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, ZVI 2009, 510 Rn. 15) gerade im vorliegenden Fall besonderer Beachtung bedarf.
  • BGH, 09.12.2004 - IX ZB 132/04

    Verschulden des Insolvenzschuldners bei Nichtangabe eines Vermögensgegenstandes;

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Wo die Wesentlichkeitsgrenze verläuft, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - IX ZB 132/04, NZI 2005, 233, 234; vom 7. Oktober 2010 - IX ZA 29/10, ZVI 2011, 105 Rn. 7).
  • BGH, 08.03.2018 - IX ZB 12/16

    Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten zum

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 8. März 2018 - IX ZB 12/16) das vom Insolvenzgericht gewählte Verfahren wohl nicht beanstandungsfrei ist.
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 63/09

    Regelinsolvenzverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Versagung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt, dass die Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach ihrer Art geeignet ist, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, WM 2009, 515 Rn. 10; vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, WM 2011, 176 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 142/11, ZInsO 2011, 1223 Rn. 7).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 142/11

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verschweigens eines Bankguthabens

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt, dass die Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach ihrer Art geeignet ist, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, WM 2009, 515 Rn. 10; vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, WM 2011, 176 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 142/11, ZInsO 2011, 1223 Rn. 7).
  • AG Bonn, 11.11.2005 - 97 IN 79/02

    Antrag auf Erteilung einer Rechtschuldbefreiung im Insolvenzverfahren; Verletzung

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Hierbei handelt es sich um eine Mitwirkungsverpflichtung im Sinne des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO (AG Bonn, ZInsO 2006, 49; FK-InsO/Ahrens, aaO Rn. 59).
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 187/03

    Nachschieben von Gründen bei der Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Die Gläubigerautonomie verbietet es, dass das Gericht seine Versagungsentscheidung von Amts wegen auf Umstände stützt, die der Gläubiger zur Begründung seines Versagungsantrags nicht geltend gemacht hat (BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZB 187/03; Uhlenbruck/Sternal, InsO, 14. Aufl., § 290 Rn. 17).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05

    Vollstreckungsschutz im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
    Der angeführte Betrag aus dem Arbeitseinkommen des Schuldners gehörte, weil pfändbar, zur Masse (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 99/05, WM 2008, 256 Rn. 7).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

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