Rechtsprechung
LG Wuppertal, 23.12.2010 - 9 S 351/09 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache beginnt im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter; Beginn der Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 548 Abs. 1 S. 2
Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache beginnt im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter; Beginn der Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 12.11.2009 - 90 C 162/08
- LG Wuppertal, 23.12.2010 - 9 S 351/09
- BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 8/11