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LG Wuppertal, 24.07.2018 - 16 S 78/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Solingen, 26.09.2017 - 33 C 42/17
- AG Wuppertal, 26.09.2017 - 33 C 42/17
- LG Wuppertal, 24.07.2018 - 16 S 78/17
- BGH, 23.07.2019 - VI ZR 337/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 17.12.2010 - 10 U 3010/10
Richterliche Hinweispflichten in einer Verkehrsunfallsache und Bestreiten des …
Auszug aus LG Wuppertal, 24.07.2018 - 16 S 78/17
Ihm obliege vielmehr eine echte Darlegungspflicht (OLG Frankfurt/Main NJW 1974, 1473;… dem folgend Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 138 Rn. 17; OLG München, BeckRS 2011, 00098;… Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 22. Aufl. 2005, § 138 Rn. 48;… Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 39. Aufl. 2017, § 138 Rn. 20). - BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97
Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer …
Auszug aus LG Wuppertal, 24.07.2018 - 16 S 78/17
Das in § 138 Abs. 4 ZPO normierte Recht, Tatsachen mit Nichtwissen zu bestreiten, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind, werde aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1999, 53; NJW-RR 2002, 612; NJW 2004, 92) nur durch die Pflicht eingeschränkt, die ihr möglichen (und zumutbaren) Informationen von den Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig sind. - BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98
DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Auszug aus LG Wuppertal, 24.07.2018 - 16 S 78/17
Das in § 138 Abs. 4 ZPO normierte Recht, Tatsachen mit Nichtwissen zu bestreiten, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind, werde aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1999, 53; NJW-RR 2002, 612; NJW 2004, 92) nur durch die Pflicht eingeschränkt, die ihr möglichen (und zumutbaren) Informationen von den Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig sind. - BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01
Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen
Auszug aus LG Wuppertal, 24.07.2018 - 16 S 78/17
Das in § 138 Abs. 4 ZPO normierte Recht, Tatsachen mit Nichtwissen zu bestreiten, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind, werde aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1999, 53; NJW-RR 2002, 612; NJW 2004, 92) nur durch die Pflicht eingeschränkt, die ihr möglichen (und zumutbaren) Informationen von den Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig sind.