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   LG Wuppertal, 29.01.2020 - 17 O 49/19   

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https://dejure.org/2020,2073
LG Wuppertal, 29.01.2020 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2020,2073)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29.01.2020 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2020,2073)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 17 O 49/19 (https://dejure.org/2020,2073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation)

    Diesel-Abgasskandal: Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Schadenersatz bei Mercedes GLK 220 CDI zugesprochen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 220

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.01.2020 - 17 O 49/19
    Entspricht die Organisation den Anforderungen nicht, muss sich die juristische Person so behandeln lassen, als wäre der tatsächlich eingesetzte Verrichtungsgehilfe ein verfassungsmäßiger Vertreter (vergleiche BGH, Urteil vom 08.07.1980, NJW 1980, 2810).
  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat daher am a... einen verpflichtenden Rückruf angeordnet (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 32, zitiert nach juris); dementsprechend hat die Beklagte selbst vorgetragen, dass der weitere Betrieb des streitgegenständlichen Fahrzeugs nur nach Aufspielen eines Software-Updates zulässig ist (Bl. 103 II d.A.).

    Um ihrer aufgrund des substantiierten Klägervortrags bestehenden sekundären Darlegungslast zu genügen, hätte die Beklagte daher nachvollziehbar darlegen müssen, dass und warum sich die Funktionsweise der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung anders darstellt, als vom Kläger behauptet (vgl. Hinweisbeschluss des Senats vom 05.06.2020, Bl. 168, 171 II d.A.; OLG Stuttgart, WM 2019, 1704, 1707 zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung; LG Düsseldorf, Urt. v. 31.03.2020, 7 O 67/19, Rn. 35, 40; LG Ingolstadt, Beschl. v. 04.11.2019, 64 O 1551/18, Rn. 36; jeweils zum sog. Thermofenster; LG Offenburg, Urt. v. 30.09.2019, 3 O 474/18, Rn. 40 zu SCR), wobei sie in diesem Zusammenhang gehalten war, zu den genauen Bestimmungen des angeordneten Rückrufs vorzutragen (vgl. Hinweisbeschluss des Senats vom 05.06.2020, Bl. 168, 171 II d.A.; LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 33, zitiert nach juris), und zwar unter Vorlage des Schreibens des KBA vom e..., des Bescheids des KBA vom a... und ihres hiergegen eingelegten Widerspruchs (siehe Hinweisbeschluss des Senats vom 05.06.2020, Bl. 168, 173 II d.A.).

    Eine derartige Offenbarung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wird der hiesigen Beklagten indes nicht abverlangt, sondern lediglich ein substantiierter Vortrag zur Funktionsweise der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (vgl. LG Offenburg, Urt. v. 30.09.2019, 3 O 474/18, Rn. 40 zu SCR; OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.03.2020, 7 O 67/19, Rn. 35, 40, zitiert nach juris, zum Thermofenster) sowie zu den genauen Bestimmungen des angeordneten Rückrufs (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 33, zitiert nach juris).

    Das Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ist der Beklagten entsprechend § 31 BGB bzw. § 831 BGB zurechenbar (so zum Motor ... 1 bereits LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 43, zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 39/20

    Deliktshaftung des Herstellers eines vom sog. Dieselabgasskandal betroffenen

    Die Verwendung der Aufwärmstrategie (Strategie A) im streitgegenständlichen Fahrzeug bzw. deren nähere Funktionsweise wurde mithin nicht substanziiert bestritten, sodass sie als zugestanden gilt (§ 138 Abs. 3 ZPO), zumal die Beklagte ja den das streitgegenständliche Fahrzeug betreffenden Rückrufbescheid des KBA hätte vorlegen können (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2020, 17 O 49/19, Rn. 33, zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19

    Schadensersatzhaftung der Daimler AG für einen Diesel-Pkw mit einer unzulässigen

    Die Berufung der Beklagten auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinsichtlich der konkreten Schaltkriterien trägt insoweit nicht (ebenso OLG Köln, Urteil vom 5.11.2020 - 7 U 73/20, juris; LG Wuppertal, Urteil vom 29.1.2020 - 17 O 49/19, juris).
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