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   LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21   

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LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21 (https://dejure.org/2021,12322)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29.04.2021 - 9 S 22/21 (https://dejure.org/2021,12322)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29. April 2021 - 9 S 22/21 (https://dejure.org/2021,12322)
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  • LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08

    Besondere Sorgfaltspflichten beim Öffnen der Fahrzeugtür auf öffentlichen

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (LG Saarbrücken, 13 S 181/08, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 1 U 185/08

    Aufsichtspflicht des Lehrpersonals einer Schule

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21
    Entscheidend ist letztlich, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muss, um Schädigungen Dritter durch das Kind zu verhindern (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Januar 2010 - 1 U 185/08 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1620).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21
    Anlass zur Fortbildung des Rechts durch Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze im Sinne von § 543 II 1 Nr. 2, 1. Alt. ZPO besteht nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, V ZR 291/02, bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 22 W 48/95
    Auszug aus LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21
    D. h., maßgeblich ist, welches Risiko für den Eintritt welcher Schäden droht (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 22 W 48/95 -, Rn. 2 - 4, juris; BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 2 StR 337/14 -, Rn. 7, juris).Anlass, die Revision zuzulassen (§ 543 I Nr. 1, II ZPO), bestand nicht.
  • BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris).
  • LG Essen, 12.03.1987 - 2 O 2/86
    Auszug aus LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21
    Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 92 und 97 ZPO einerseits und §§ 708 Nr. 10, 711 und 713 ZPO andererseits.Streitwert für das Berufungsverfahren: Bis 2.000 EUR (§§ 43 I, 48 I GKG, 3 ZPO).Angesichts der eingetretenen Verletzungen und auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein vollständiger Behandlungsabschluss bislang nicht erfolgen konnte, ist ein 2.500 EUR übersteigendes Schmerzensgeld fernliegend (vergleiche LG Essen, 2 O 2/86; juris).
  • BGH, 06.06.2018 - 2 StR 337/14

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21
    D. h., maßgeblich ist, welches Risiko für den Eintritt welcher Schäden droht (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 22 W 48/95 -, Rn. 2 - 4, juris; BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 2 StR 337/14 -, Rn. 7, juris).Anlass, die Revision zuzulassen (§ 543 I Nr. 1, II ZPO), bestand nicht.
  • AG Mettmann, 16.12.2020 - 22 C 96/20
    Auszug aus LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann,22 C 96/20, vom 16.12.2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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