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LG Wuppertal, 29.07.2019 - 16 T 390/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 788 ZPO
Vollstreckungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 22.09.2016 - 44 M 6752/16
- LG Wuppertal, 29.07.2019 - 16 T 390/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Frankfurt/Main, 20.02.2015 - 29 C 3680/14
Auszug aus LG Wuppertal, 29.07.2019 - 16 T 390/17
Zukünftige Kosten können mit Ausnahme der Kosten für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses nicht in den Antrag aufgenommen werden (…vergleiche Beck OK ZPO/Riedel, 33. Ed., ZPO, § 829, Rn. 27; AG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2015, 29 C 3680/14, juris Rn. 3). - LG Dresden, 15.05.2009 - 2 T 310/09
Auszug aus LG Wuppertal, 29.07.2019 - 16 T 390/17
Ob hierunter auch der Höhe nach noch nicht bekannte Kosten der Zustellung des vorgeschalteten vorläufigen Zahlungsverbotes fallen, muss nicht geklärt werden, da nunmehr bzw. bereits vor Erlass der angefochtenen Entscheidung die Zustellungskosten der Höhe nach mitgeteilt wurden und ihre Berechtigung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO nicht in Frage steht (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 15.05.2009, 2 T 310/09).