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LG Wuppertal, 29.07.2020 - 3 O 195/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei illegalem Online-Casino kein Rückerstattungs-Anspruch gegen Payment-Anbieter
Papierfundstellen
- MMR 2021, 440
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG München, 06.02.2019 - 19 U 793/18
Aufwendungsersatz eines Kreditkartenunternehmens bei unerlaubtem Glücksspiel
Auszug aus LG Wuppertal, 29.07.2020 - 3 O 195/19
Dies setzt voraus, dass der Veranstalter oder Vermittler des unerlaubten Glücksspielangebotes zuvor vergeblich - insbesondere wegen eines Auslandsbezuges - in Anspruch genommen wurde (…Erläuterungen zum GlüStV, Stand: 7. Dezember 2011, S. 32; OLG München Verfügung v. 6.2.2019 - 19 U 793/18).Entgegen der Ansicht des Klägers ist dieser Vertrag nicht nichtig gemäß § 134 BGB, da dieser als solcher schon gegen kein gesetzliches Verbot verstößt (OLG München, Verfügung v. 6.2.2019 - 19 U 793/18).
- LG München I, 28.02.2018 - 27 O 11716/17
Streit über Rückzahlungsansprüche im Rahmen eines Kreditkartenvertrags
Auszug aus LG Wuppertal, 29.07.2020 - 3 O 195/19
Die Beklagte konnte von einem rechtstreuen Verhalten des Klägers ausgehen und musste nicht mit einem eventuellen Verstoß gegen § 285 StGB rechnen (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 - 27 O 11716/17). - BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01
Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung
Auszug aus LG Wuppertal, 29.07.2020 - 3 O 195/19
Einwendungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und dem Vertragsunternehmen kann der Nutzer dem Zahlungsdiensteunternehmen im Rahmen des Zahlungsdienstvertrags grundsätzlich nicht entgegenhalten (vgl. für Kreditkartenunternehmen: BGH, Urteil vom 24.9. 2002 - XI ZR 420/01 XI ZR 420/01, in: BKR 2002, 1103 (1104 f.)). - BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11
Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming
Auszug aus LG Wuppertal, 29.07.2020 - 3 O 195/19
Es ist allerdings nicht Aufgabe der Beklagten, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen (vgl. für Kreditkartenunternehmen: BGH XI ZR 96/11). - BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07
Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …
Auszug aus LG Wuppertal, 29.07.2020 - 3 O 195/19
Irgendwie geartete Schutzpflichten gegenüber Kunden bestehen demnach erst dann, wenn die Bank ohne nähere Prüfung im Rahmen der normalen Bearbeitung eines Zahlungsverkehrsvorgangs aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz Verdacht schöpfen muss (BGH, Urteil v. 06.05.2008 - XI ZR 56/07, Rn. 16, in: NJW 2008, 2245 (2246)).