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   LG Wuppertal, 29.08.2019 - 21 KLs 9/19 (StA Wuppertal 10 Js 109/19)   

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https://dejure.org/2019,54630
LG Wuppertal, 29.08.2019 - 21 KLs 9/19 (StA Wuppertal 10 Js 109/19) (https://dejure.org/2019,54630)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29.08.2019 - 21 KLs 9/19 (StA Wuppertal 10 Js 109/19) (https://dejure.org/2019,54630)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29. August 2019 - 21 KLs 9/19 (StA Wuppertal 10 Js 109/19) (https://dejure.org/2019,54630)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2017 - 1 StR 613/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.08.2019 - 21 KLs 9/19
    Ein Hang gemäß § 64 StGB liegt vor, wenn ein Täter eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit entwickelt hat oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung bei ihm besteht, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu nehmen (BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - 1 StR 613/16; Beschluss vom 18.09.2013 - 1 StR 456/13).

    Dabei schließt zwar das Fehlen einer Beeinträchtigung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betroffenen die Bejahung eines Hanges nicht aus, jedoch kommt ihm zumindest eine indizielle Wirkung zu (BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - 1 StR 613/16).

  • BGH, 18.09.2013 - 1 StR 456/13

    Rechtsfehlerhafte Erörterung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.08.2019 - 21 KLs 9/19
    Ein Hang gemäß § 64 StGB liegt vor, wenn ein Täter eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit entwickelt hat oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung bei ihm besteht, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu nehmen (BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - 1 StR 613/16; Beschluss vom 18.09.2013 - 1 StR 456/13).
  • BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05

    Schreckschusspistole als Schusswaffe im Sinne des BtMG

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.08.2019 - 21 KLs 9/19
    Bei dem aufgefundenen Luftgewehr handelt es sich um eine Schusswaffe, da hier Geschosse durch einen Lauf getrieben werden (vgl. BGH NJW 2006, 73 = NStZ 2006, 176).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.08.2019 - 21 KLs 9/19
    Liegt - wie hier - objektiv das Mitsichführen einer Schusswaffe bei der Tat vor, bedarf es regelmäßig keiner näheren beweiswürdigenden Darlegungen zum darauf bezogenen Vorsatz (vgl. BGH NStZ 2017, 714).
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