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   LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20 (10 Js 122/19)   

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LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20 (10 Js 122/19) (https://dejure.org/2020,79402)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29.10.2020 - 22 KLs 9/20 (10 Js 122/19) (https://dejure.org/2020,79402)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 22 KLs 9/20 (10 Js 122/19) (https://dejure.org/2020,79402)
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  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Die Zurverfügungstellung ihrer vorhandenen deutschen Konten spätestens ab dem 01.01.2017, das zielgerichtete weitere Errichten deutscher Konten zur verteilten Einzahlung der eingenommenen Bargelder ab Mai 2017, die gemeinschaftliche Errichtung eines Kontos in Italien zum Zweck des dortigen Immobilienerwerbs am 08.08.2017 und die spätestens wenige Tage hiernach erfolgte Errichtung mindestens eines weiteren Auslandskontos zur Ermöglichung von verschleierten Buchgeldtransaktionen im Dreieck waren hierbei aktiv von der Angeklagten wahrgenommene Teilakte eines umfänglich angelegten Betäubungsmittelhandels der Eheleute, die erst die Voraussetzungen für die Verwirklichung der auf die am 09.05.2019 aufgefundenen Betäubungsmittel bezogenen Handelsaktivitäten schafften, die auch an diesem Tag von der Absicht geleitet waren, durch den Verkauf der zu diesem Zeitpunkt verwahrten Betäubungsmittel einen Teil derjenigen Millionen zu verdienen, mit der sich die Angeklagte knappe neun Monate später zusammen mit ihrem Ehemann absetzen wollte (vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Rn. 24 m.w.N.; Weber , BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 167 m.w.N.; BGH NJW 1979, 1259f.; BGH, Urteil v. 28.02.2007- 2 StR 516/06).

    Für die Abgrenzung von Täterschaft i.S.d. § 25 Abs. 2 StGB und Teilnahme i.S.d. § 27 Abs. 1 StGB kommen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts zur Anwendung (BGH, Beschluss v. 15.04.2020 - 5 StR 76/20; BGH, Urteil v. 28.02.2007- 2 StR 516/06).

  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16

    BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Ob dies der Fall ist, ist nach den gesamten Umständen in wertender Betrachtung zu beurteilen (st. Rspr., BGH NJW 1983, 462f.; BGH 35, 347, 351; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).

    Als wesentliche Anhaltspunkte sind hierbei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft anerkannt (BGH, Urteil v. 15.01.1991 - 5 StR 492/90; BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss v. 29.09.2005 - 4 StR 420/05; BGH, Beschluss v. 14.07.2016 - 3 StR 129/16; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).

  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 734/80

    Bestechung - Pflichtwidrigkeit - Dienstvorschrift - Pflichtwidrige Handlung -

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Ob dies der Fall ist, ist nach den gesamten Umständen in wertender Betrachtung zu beurteilen (st. Rspr., BGH NJW 1983, 462f.; BGH 35, 347, 351; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Die Zurverfügungstellung ihrer vorhandenen deutschen Konten spätestens ab dem 01.01.2017, das zielgerichtete weitere Errichten deutscher Konten zur verteilten Einzahlung der eingenommenen Bargelder ab Mai 2017, die gemeinschaftliche Errichtung eines Kontos in Italien zum Zweck des dortigen Immobilienerwerbs am 08.08.2017 und die spätestens wenige Tage hiernach erfolgte Errichtung mindestens eines weiteren Auslandskontos zur Ermöglichung von verschleierten Buchgeldtransaktionen im Dreieck waren hierbei aktiv von der Angeklagten wahrgenommene Teilakte eines umfänglich angelegten Betäubungsmittelhandels der Eheleute, die erst die Voraussetzungen für die Verwirklichung der auf die am 09.05.2019 aufgefundenen Betäubungsmittel bezogenen Handelsaktivitäten schafften, die auch an diesem Tag von der Absicht geleitet waren, durch den Verkauf der zu diesem Zeitpunkt verwahrten Betäubungsmittel einen Teil derjenigen Millionen zu verdienen, mit der sich die Angeklagte knappe neun Monate später zusammen mit ihrem Ehemann absetzen wollte (vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Rn. 24 m.w.N.; Weber , BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 167 m.w.N.; BGH NJW 1979, 1259f.; BGH, Urteil v. 28.02.2007- 2 StR 516/06).
  • BGH, 14.07.2016 - 3 StR 129/16

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der räuberischen Erpressung

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Als wesentliche Anhaltspunkte sind hierbei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft anerkannt (BGH, Urteil v. 15.01.1991 - 5 StR 492/90; BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss v. 29.09.2005 - 4 StR 420/05; BGH, Beschluss v. 14.07.2016 - 3 StR 129/16; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Für das Vorliegen eines minder schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle so erheblich abweicht, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens unangemessen und die des milderen Strafrahmens geboten erscheint (BGH, Urteil v. 13.02.2003 - 3 StR 349/02; BGH, Urteil v. 22.08.2012 - 2 StR 235/12).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Für das Vorliegen eines minder schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle so erheblich abweicht, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens unangemessen und die des milderen Strafrahmens geboten erscheint (BGH, Urteil v. 13.02.2003 - 3 StR 349/02; BGH, Urteil v. 22.08.2012 - 2 StR 235/12).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 76/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Für die Abgrenzung von Täterschaft i.S.d. § 25 Abs. 2 StGB und Teilnahme i.S.d. § 27 Abs. 1 StGB kommen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts zur Anwendung (BGH, Beschluss v. 15.04.2020 - 5 StR 76/20; BGH, Urteil v. 28.02.2007- 2 StR 516/06).
  • BGH, 29.09.2005 - 4 StR 420/05

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (untergeordneter Tatbeitrag);

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Als wesentliche Anhaltspunkte sind hierbei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft anerkannt (BGH, Urteil v. 15.01.1991 - 5 StR 492/90; BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss v. 29.09.2005 - 4 StR 420/05; BGH, Beschluss v. 14.07.2016 - 3 StR 129/16; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Als wesentliche Anhaltspunkte sind hierbei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft anerkannt (BGH, Urteil v. 15.01.1991 - 5 StR 492/90; BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss v. 29.09.2005 - 4 StR 420/05; BGH, Beschluss v. 14.07.2016 - 3 StR 129/16; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).
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