Rechtsprechung
LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- mietrechtsiegen.de
Vergraulen von Mietinteressenten - Kündigung Mietvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergraulen von Mietinteressenten ist ein Kündigungsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vergraulen von Mietinteressenten rechtfertigt die Kündigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Langjährige Mieterin vergrault Interessenten für freie Nachbarwohnung: Kündigung! (IMR 2020, 366)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 14.11.2019 - 25 C 61/19
- LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- AG Mettmann, 14.11.2019 - 25 C 61/19
Auszug aus LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann, 25 C 61/19, vom 14.11.2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05
Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution
Auszug aus LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19
Auch ist zu berücksichtigen, dass - selbst für den Bereich der außerordentlichen Kündigung - ein Zuwarten von vier Monaten zwischen dem kündigungsrelevanten Vorfall, der Vertragsverletzung, und dem Aussprechen der Kündigung unschädlich ist (BGH, XII ZR 36/05, juris). - BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. …
Auszug aus LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19
Erforderlich ist aber, dass der Mieter substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren für den Fall eines erzwungenen Wohnungswechsels geltend gemacht (BGH, VIII ZR 180/18, juris).
- BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17
Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts
Auszug aus LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19
Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen zwar schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, VII ZR 69/17, juris). - BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts
Auszug aus LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19
Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris). - BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07
Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen …
Auszug aus LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19
Bei der ordentlichen Kündigung ist die Sachlage anders, weil dort grundsätzlich keine vorherige Abmahnung erforderlich ist (vgl. BGH, VIII ZR 145/07, juris). - BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19
Anlass zur Fortbildung des Rechts durch Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze im Sinne von § 543 II 1 Nr. 2, 1. Alt. ZPO besteht nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, V ZR 291/02, bei juris).