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LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- erbrechtsiegen.de
Vorlage und Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 7 U 126/95
Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung der letzten fünf Jahre sowie der zu Grunde liegenden Geschäftsbücher und Belege (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.1996, 7 U 126/95).Erfüllung tritt nur ein, wenn es sich um "brauchbare Wertermittlungsgutachten" handelt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454).
- OLG Bamberg, 16.06.2016 - 4 W 42/16
Anforderungen an die Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses und …
Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18
Eine solche, bereits in der "qualifizierten Belehrung" und Befragung der Erbenseite zum Ausdruck kommende Kontrolldichte ist von vornherein bei auffälligen Vorgängen angezeigt und geboten, die auf Vermögensverschiebungen im Bereich des sogenannten fiktiven Nachlasses hindeuten (OLG Bamberg, Beschluss vom 16.06.2016, 4 W 42/16, Rz. 2 ff.). - OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten
Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18
Ein allgemeiner Anspruch auf Belegvorlage besteht nicht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018, I-7 U 9/17, Rz. 32). - OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein …
Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18
Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 ZPO ist gegenüber dem Anspruch auf Auskunft ausgeschlossen, auch, wenn der Gegenanspruch ebenfalls auf Auskunft gerichtet ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1270 mwN.). - OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
Pflichtteilsrecht: Umfang der Auskunftspflicht des Erben über den …
Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18
Ein Anspruch auf Ergänzung kann sich nur ausnahmsweise dort ergeben, wobei der Erstellung des Verzeichnisses die erforderliche Sorgfalt gewahrt wurde und das Verzeichnis dennoch unrichtig ist, etwa bei einer erkennbar unvollständigen Auskunft (OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2016, 2 U 29/15 Rz. 40 ff.).