Rechtsprechung
LG Wuppertal - 16 S 46/10 [Vergleich] |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nächtliche Raumtemperatur von 15° C als ausreichend in einer Mietwohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 278 Abs. 6
Nächtliche Raumtemperatur von 15° C als ausreichend in einer Mietwohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Nächtliche Raumtemperatur von 18° C in den Wohn- und Schlafräumen
- merkur-online.de (Pressemeldung, 05.04.2012)
Mieter gewinnt Prozess - und bekommt 18 Grad
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Raumtemeratur von Wohn- und Schlafzimmern muss nachts mindestens 18 ° C erreichen - Vermieter muss Heizungsanlage neu einstellen
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Wohnung muss auch nachts warum genug sein
Verfahrensgang
- AG Solingen, 12.05.2010 - 14 C 113/10
- LG Wuppertal - 16 S 46/10 [Vergleich] (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ...
- AG Köln, 05.07.2016 - 205 C 36/16
Auch nachts muss eine Wohnung 18° C warm sein!
dauernden Heizperiode in der Zeit von 23 - 6 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten (Urteil des LG Berlin vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97; Beschluss des LG Wuppertal vom 04.04.2012, Az. 16 S 46/10).