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LG Zweibrücken, 04.01.2005 - Qs 119/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2100 (Ls.)
- NStZ-RR 2005, 153
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung …
Auszug aus LG Zweibrücken, 04.01.2005 - Qs 119/04
Dem Jugendrichter als höherem Gericht obliegt im Verhältnis zum Strafrichter auch die vorrangige Entscheidungskompetenz über die Wirksamkeit seiner Eröffnungsentscheidung, soweit die Staatsanwaltschaft nicht von ihrem Beschwerderecht gemäß § 210 Abs. 2 StPO Gebrauch macht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.4. 1995, Wistra 1995, 362; BGHSt 45, 26).Im Gegensatz dazu ist für die Zeit vor der Hauptverhandlung ein solcher Vorrang in den §§ 209, 209 a, 225 a StPO geregelt (BGHSt 45, 26, 30).
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO
Auszug aus LG Zweibrücken, 04.01.2005 - Qs 119/04
Die zu § 270 StPO vertretene Auffassung, wonach die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Willkür entfällt (BGHSt 45, 58, 62), lässt sich nicht auf die Situation übertragen, die bei der Anwendung des § 209 Abs. 1 StPO gegeben ist (…LR-Rieß, StPO, 25. Aufl., § 209 Rz. 29). - OLG Düsseldorf, 03.04.1995 - 1 Ws 223/95
Auszug aus LG Zweibrücken, 04.01.2005 - Qs 119/04
Dem Jugendrichter als höherem Gericht obliegt im Verhältnis zum Strafrichter auch die vorrangige Entscheidungskompetenz über die Wirksamkeit seiner Eröffnungsentscheidung, soweit die Staatsanwaltschaft nicht von ihrem Beschwerderecht gemäß § 210 Abs. 2 StPO Gebrauch macht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.4. 1995, Wistra 1995, 362; BGHSt 45, 26).