Rechtsprechung
LG Zwickau, 23.03.2021 - 7 O 166/21 |
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 23.03.2021 - 7 O 166/21
- OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 239/21
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 239/21
Ein Unterlassungsantrag, mit dem dem Antragsgegner ohne weitere Konkretisierung …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Zwickau vom 23.03.2021 - 7 O 166/21 - wird zurückgewiesen.Der Beschluss des Landgerichts Zwickau vom 23.03.2021, Az.: 7 O 166/21, wird aufgehoben und es dem Antragsgegner/Beschwerdegegner im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, personenbezogene Daten des Antragstellers ohne dessen Einwilligung oder einen sonstigen Rechtfertigungsgrund gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen, wobei "Verarbeitung" gemäß Art. 4 Ziffer 2 Datenschutz-Grundverordnung jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung meint, wie geschehen mit E-Mail vom 08.02.2021, 20:12 Uhr, mit dem Betreff "Bericht über die Aufstellungsversammlung am vergangenen Wochenende".