Rechtsprechung
LG Aachen, 02.05.2016 - 3 AR 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zuständigkeit; Amtsgericht; Amtsgerichtsbezirk; Zuständigkeitsbestimmung; Gewahrsam; Polizeigewahrsam; Freiheitsentziehung; herbeigeführt; festgenommen; Festnahme; Gewahrsamszelle; Antragstellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeitsstreit betreffend die örtliche Zuständigkeit für richterliche Entscheidungen gemäß § 36 Polizeigegesetz (PolG NRW) nach polizeilicher Ingewahrsamnahme; Verbringung eines Betroffenen in die in einem anderen Amtsgerichtsbezirk liegenden Räumlichkeiten des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Zuständiges Amtsgericht bei Streit über Zulässigkeit und Fortdauer von Freiheitsentziehungen nach § 36 PolG NRW
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2514
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 08.05.2009 - 16 AR 3/09
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer der …
Auszug aus LG Aachen, 02.05.2016 - 3 AR 2/16
In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes Ausnahmen dann möglich sind, wenn zwei Gerichte grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen vertreten und in den bearbeitenden Verfahren aller Voraussicht nach keine rechtzeitige Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht erfolgen kann (vgl. im einzelnen LG Köln, Beschluss vom 26.04.2006 - 1 T 174/06 - und OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06 -: beide zur Einrichtung von Gefangenensammelstellen während der Fußballweltmeisterschaft; LG Aachen, Beschluss vom 03.07.2008 - 3 T 182/08 - OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009 - 16 AR 3/09 -).Bei einer Zuständigkeit des Amtsgerichts Geilenkirchen zeichnen sich zudem Folgeprobleme ab, nämlich ob der Beteiligte zu 1 auch verpflichtet ist, die Betroffenen bei dem Amtsgericht Geilenkirchen vorzuführen, wenn sie sich bereits in Heinsberg befinden, oder ob er die Betroffenen erst garnicht nach Heinsberg verbringen darf, sondern nach erfolgter Festnahme unverzüglich dem Amtsgericht Geilenkirchen vorzuführen hat (wofür die von dem Landesgesetzgeber als Vorbild herangezogene Regelung in § 128 StPO sprechen könnte; so wohl auch die bereits zitierte Entscheidung des OLG Köln 16 AR 3/09 unter Berufung auf BVerfG NJW 2002, 3161).
- OLG Hamm, 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für richterliche Entscheidungen über die …
Auszug aus LG Aachen, 02.05.2016 - 3 AR 2/16
In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes Ausnahmen dann möglich sind, wenn zwei Gerichte grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen vertreten und in den bearbeitenden Verfahren aller Voraussicht nach keine rechtzeitige Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht erfolgen kann (vgl. im einzelnen LG Köln, Beschluss vom 26.04.2006 - 1 T 174/06 - und OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06 -: beide zur Einrichtung von Gefangenensammelstellen während der Fußballweltmeisterschaft; LG Aachen, Beschluss vom 03.07.2008 - 3 T 182/08 - OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009 - 16 AR 3/09 -). - BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus LG Aachen, 02.05.2016 - 3 AR 2/16
Bei einer Zuständigkeit des Amtsgerichts Geilenkirchen zeichnen sich zudem Folgeprobleme ab, nämlich ob der Beteiligte zu 1 auch verpflichtet ist, die Betroffenen bei dem Amtsgericht Geilenkirchen vorzuführen, wenn sie sich bereits in Heinsberg befinden, oder ob er die Betroffenen erst garnicht nach Heinsberg verbringen darf, sondern nach erfolgter Festnahme unverzüglich dem Amtsgericht Geilenkirchen vorzuführen hat (wofür die von dem Landesgesetzgeber als Vorbild herangezogene Regelung in § 128 StPO sprechen könnte; so wohl auch die bereits zitierte Entscheidung des OLG Köln 16 AR 3/09 unter Berufung auf BVerfG NJW 2002, 3161). - LG Aachen, 03.07.2008 - 3 T 182/08
Richterliche Entscheidung; Fortdauer; Freiheitsentziehung; vollzogen; …
Auszug aus LG Aachen, 02.05.2016 - 3 AR 2/16
In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes Ausnahmen dann möglich sind, wenn zwei Gerichte grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen vertreten und in den bearbeitenden Verfahren aller Voraussicht nach keine rechtzeitige Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht erfolgen kann (vgl. im einzelnen LG Köln, Beschluss vom 26.04.2006 - 1 T 174/06 - und OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06 -: beide zur Einrichtung von Gefangenensammelstellen während der Fußballweltmeisterschaft; LG Aachen, Beschluss vom 03.07.2008 - 3 T 182/08 - OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009 - 16 AR 3/09 -).