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   LG Aachen, 06.09.2007 - 41 O 85/07   

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https://dejure.org/2007,26514
LG Aachen, 06.09.2007 - 41 O 85/07 (https://dejure.org/2007,26514)
LG Aachen, Entscheidung vom 06.09.2007 - 41 O 85/07 (https://dejure.org/2007,26514)
LG Aachen, Entscheidung vom 06. September 2007 - 41 O 85/07 (https://dejure.org/2007,26514)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aachen, 03.06.2008 - 41 O 64/07

    Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung

    Auszug aus LG Aachen, 06.09.2007 - 41 O 85/07
    2. Es wird gemäß § 246a AktG festgestellt, dass die Erhebung der beim Landgericht B unter dem führenden Aktenzeichen 41 O 64/07 anhängigen Klagen gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 3.5.2007 über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16./19.3.2007 zwischen X1 und der Antragstellerin der Eintragung des Bestehens des genannten Vertrags in das Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06
    Auszug aus LG Aachen, 06.09.2007 - 41 O 85/07
    In diesem Zusammenhang sind die Interessen der Antragstellerin und ihrer Aktionäre am alsbaldigen Wirksamwerden des Beherrschungsvertrags (vgl. hierzu die genannte Vertragspassage, § 6.2, und § 294 AktG) auf der einen Seite abzuwägen mit dem Interesse der Antragsgegner am Aufschub auf der anderen Seite, wobei die Schwere der geltend gemachten und zu diesem Zweck zu unterstellenden ( vgl.: OLG Karlsruhe, ZIP 2007, 270ff. mit weiteren Nachweisen) Verletzung den Nachteilen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre gegenüberzustellen ist (der. ebenda).
  • LG Aachen, 03.06.2008 - 41 O 64/07

    Vertragsbericht gegenüber Aktionären muss das rechtliche Für und Wider des

    § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG ist zwingendes Recht und kann durch eine Satzung nicht zugunsten oder ungunsten der Aktionäre abbedungen werden (vgl. Begr RegE BT-Dr. 15/5092, S. 14; Simon/Zetsche NZG 2005, 369, 373; Spintlei, NZG 2005, 825, 827; Kammerbeschluss vom 6.9.2007 - 41 O 85/07).
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