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LG Aachen, 06.09.2007 - 41 O 85/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 246 a AktG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung von Rechtsmitteln gegen einen Hauptversammlungsbeschluss über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung oder einen Unternehmensvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Aachen, 03.06.2008 - 41 O 64/07
Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung …
Auszug aus LG Aachen, 06.09.2007 - 41 O 85/07
2. Es wird gemäß § 246a AktG festgestellt, dass die Erhebung der beim Landgericht B unter dem führenden Aktenzeichen 41 O 64/07 anhängigen Klagen gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 3.5.2007 über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16./19.3.2007 zwischen X1 und der Antragstellerin der Eintragung des Bestehens des genannten Vertrags in das Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. - OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06
Auszug aus LG Aachen, 06.09.2007 - 41 O 85/07
In diesem Zusammenhang sind die Interessen der Antragstellerin und ihrer Aktionäre am alsbaldigen Wirksamwerden des Beherrschungsvertrags (vgl. hierzu die genannte Vertragspassage, § 6.2, und § 294 AktG) auf der einen Seite abzuwägen mit dem Interesse der Antragsgegner am Aufschub auf der anderen Seite, wobei die Schwere der geltend gemachten und zu diesem Zweck zu unterstellenden ( vgl.: OLG Karlsruhe, ZIP 2007, 270ff. mit weiteren Nachweisen) Verletzung den Nachteilen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre gegenüberzustellen ist (der. ebenda).
- LG Aachen, 03.06.2008 - 41 O 64/07
Vertragsbericht gegenüber Aktionären muss das rechtliche Für und Wider des …
§ 123 Abs. 3 Satz 3 AktG ist zwingendes Recht und kann durch eine Satzung nicht zugunsten oder ungunsten der Aktionäre abbedungen werden (vgl. Begr RegE BT-Dr. 15/5092, S. 14; Simon/Zetsche NZG 2005, 369, 373; Spintlei, NZG 2005, 825, 827; Kammerbeschluss vom 6.9.2007 - 41 O 85/07).